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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 26.04.2022
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 4.1Liste der offenen Bürgeranträge
- 5.Bürgerantrag 1704 – Kenntlichmachung und Verschönerung des RathausesZur Vorlage · 17/727 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge wird über den Bürgerantrag 1704 zur Kenntlichmachung und Verschönerung des Rathauses beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und festzulegen, dass keine Veränderungen an der Fassade des Rathauses vorgenommen werden. Damit ist die Behandlung der Eingabe im Ausschuss abgeschlossen.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit den vertraglichen Rahmenbedingungen des Bauprojekts. Das Rathaus sowie das Bildungszentrum wurden im Rahmen eines Öffentlich-Privaten Partnerschaftsmodells (ÖPP) errichtet. Das architektonische Design und das äußere Erscheinungsbild der Gebäude sind für eine Dauer von 99 Jahren geschützt. Änderungen an der Außenhaut, insbesondere an der Beschriftung der Fassade, können daher nicht ohne Weiteres umgesetzt werden. Es wird darauf verwiesen, dass nachträgliche Beschriftungen in der Vergangenheit vom zuständigen Architekten nicht genehmigt wurden.
Als alternative Maßnahme zur besseren Erkennbarkeit des Gebäudes wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus und das Bildungszentrum bereits mit Schildern ausgestattet sind. Zudem ist die Aufstellung einer digitalen Infotafel geplant, die dazu dienen soll, das Rathaus zusätzlich als solches erkennbar zu machen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 6.Bürgerantrag Nr. 1702 - Antrag auf Umwandlung des Grundstücks Heideweg 98, Gemarkung Schwafheim, Flur 3, Flurstück 191 in BaulandZur Vorlage · 17/697 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 17/697 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag, das Grundstück Heideweg 98 in der Gemarkung Schwafheim (Flur 3, Flurstück 191) in Bauland umzuwandeln. Hintergrund des Antrags ist eine im Jahr 2021 gestellte Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, die von der Bauaufsicht abgelehnt wurde.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das betreffende Grundstück innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 130 liegt, das Bauvorhaben jedoch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen liegt. Eine Bebauung des hinteren Grundstücksteils war ursprünglich als Option vorgesehen, wurde jedoch im Rahmen des Aufstellungsverfahrens nicht umgesetzt, da die damalige Grundstückseigentümerin eine Bebauung dieses Bereichs ausdrücklich ablehnte. Infolgedessen wurde der Bebauungsplan so angepasst, dass keine Baufenster im hinteren Bereich vorgesehen sind und die Erschließungsanlage nicht den hinteren Teil des Grundstücks umfasst.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass keine aktenkundigen Belege für eine Zusage der Bauaufsicht oder des damaligen Bauamtes vorliegen, die eine Nutzung des Grundstücks als Bauland bei einer Erschließung über den vorderen Teil des Heidewegs ermöglichen würden. Zudem wird angeführt, dass die Umsetzung der beantragten Bebauungsplanaufstellung personelle Kapazitäten im Fachbereich 6 binden würde, die prioritär für Projekte des Handlungskonzepts Wohnen oder für Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung benötigt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Ausführungen der Verwaltung zuzustimmen und die Beratung abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 7.Bürgerantrag Nr. 1703 - Runder Tisch Schwarzer WegZur Vorlage · 17/745 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge wird über den Bürgerantrag Nr. 1703 zur Einrichtung eines „Runden Tisches Schwarzer Weg“ entschieden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Antrag nicht zuzustimmen und die Bearbeitung im Ausschuss abzuschließen.
Die Verwaltung begründet dies damit, dass die wesentlichen Konfliktthemen bereits durch den Bebauungsplan mit zweifacher Öffentlichkeitsbeteiligung abschließend geregelt wurden. Fragen zur Geländeprofilierung und zur Niederschlagswasserbewirtschaftung seien fachtechnisch durch Regelwerke vorgegeben und somit nicht Gegenstand einer Diskussion in einem Runden Tisch. Bezüglich der Gestaltung der Grünflächen und des Sichtschutzes liegen Vorschläge der Anwohner vor; die Stadt prüft nach Abschluss der technischen Planungen, in welchem Umfang eine weitere Verdichtung der Beprüpflanzung möglich ist. Da es sich hierbei um eine bilaterale Angelegenheit handelt, sei ein Runder Tisch nicht geeignet.
Zudem wird die Forderung nach einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 160 abgelehnt. Die Antragstellenden streben eine Angleichung der bestehenden Höhenbeschränkungen und der Einschossigkeit an den Bebauungsplan Nr. 380 an. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Lockerung der Beschränkungen Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Verhältnis hätte und ein entsprechendes Änderungsverfahren aufgrund knapper personeller und finanzieller Ressourcen in der Planungsverwaltung nicht prioritär behandelt würde. Eine Änderung würde zudem eine Kostenbeteiligung der privaten Nutznießer erfordern.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. LISTE.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. LISTE. - 8.Bürgerantrag Nr. 1698 - Parkhaus KautzstraßeZur Vorlage · 17/740 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge wurde über den Bürgerantrag Nummer 1698 zum Parkhaus Kautzstraße beraten. Die Antragsteller fordern den Abriss des Parkhauses, da der Einsatz eines Sicherheitsdienstes die Situation vor Ort nach ihrer Einschätzung nur kurzfristig verbessert habe.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine dauerhafte Präsenz eines Sicherheitsdienstes mit Kosten verbunden ist. Um eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zu ermöglichen, wird die zuständige Fachabteilung die aktuellen Betriebskosten, die zu erwartenden weiteren Kosten sowie die Einnahmen gegenüberstellen. Zudem erfolgt eine Bewertung der Situation unter Berücksichtigung des baulichen Zustands des Objekts.
Es wurde der Beschlussvorschlag gefasst, die relevanten Informationen zur aktuellen Lage zusammenzutragen und diese dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt zur Entscheidung über den weiteren Betrieb des Parkhauses vorzulegen. Mit dieser Maßnahme ist die Behandlung des Anliegens im Ausschuss für Bürgeranträge abgeschlossen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 9.Antrag auf Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen StraßenZur Vorlage · 17/717 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 17/717 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag, die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu ändern. Der zugrunde liegende Bürgerantrag Nr. 1701 fordert eine Erweiterung der Satzung, um die Sondernutzung für nicht zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge zu ermöglichen, analog zu Regelungen in den Städten Frechen und Dormagen. In diesen Kommunen sind entsprechende Gebührentarife für das Abstellen solcher Fahrzeuge vorgesehen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die aktuelle Satzung der Stadt Moers auf der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen basiert. Das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen, die nicht am fließenden oder ruhenden Verkehr teilnehmen können, stellt eine Sondernutzung dar. Da nicht angemeldete Fahrzeuge gemäß Pflichtversicherungsgesetz nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt oder abgestellt werden dürfen, liegt eine unzulässige Sondernutzung gemäß dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen vor.
Die Verwaltung stellt klar, dass eine Aufnahme dieses Tatbestandes in den Gebührentarif nicht erforderlich ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung einer solchen Erlaubnis die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie das Stadtbild beeinträchtigen könnte. Eine Genehmigung würde zudem eine Präzedenzwirkung entfalten, die die Verwaltung zur Gleichbehandlung bei ähnlichen Sachverhalten verpflichten würde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen im Ausschuss abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 10.Bürgerantrag Nr. 1706 - Einrichtung eines einseitigen Haltverbots auf der CecilienstraßeZur Vorlage · 17/764 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1706 wurde die Prüfung beantragt, auf der Cecilienstraße im Abschnitt zwischen der Kornstraße und der Eichenstraße ein einseitiges absolutes Haltverbot einzurichten oder alternativ wechselseitige Parkflächen zu markieren. Die Begründung für diesen Antrag war die aktuelle Parksituation auf beiden Straßenseiten, welche die Einhaltung der erforderlichen Durchfahrtsbreiten beeinträchtige und somit die Befahrbarkeit durch Rettungsdienste oder die Feuerwehr gefährde.
Eine eingeholte Stellungnahme der Feuerwehr bestätigt die im Antrag geschilderten Zustände. Die Einsatzkräfte gaben an, dass die beidseitige Parkweise dazu führe, dass die Cecilienstraße im Einsatzfall weitestgehend gemieden oder gar nicht befahren werde, um Einsatzorte zu erreichen. Zudem wurde bestätigt, dass im Bereich der Eichenstraße eine uneingeschränkte Befahrung aufgrund parkender Fahrzeuge oft nicht möglich sei.
Aufgrund dieser Erkenntnisse ordnet die Verwaltung zusätzliche verkehrliche Maßnahmen an. Es wird die Errichtung eines einseitigen Haltverbots auf der östlichen Straßenseite der Cecilienstraße im Bereich zwischen Eichenstraße und Kornstraße umgesetzt, da die westliche Seite primär als Parkfläche genutzt wird. Der Auftrag zur Beschilderung wird an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR erteilt. Die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf etwa 500 Euro. Der Ausschuss für Bürgeranträge wird dazu angehalten, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen abzuschließen.
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- 06.09.2022 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 11.Bürgerantrag Nr. 1707 - Ausschreibung zur Errichtung und zum Betrieb eines Bestattungszentrums incl. Krematorium am Hülsdonker Friedhof – Ablehnung einer Auftragserteilung durch den RatZur Vorlage · 17/770 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/770 befasst sich mit dem Bürgerantrag Nr. 1707, der die Ablehnung einer Auftragserteilung zur Errichtung und zum Betrieb eines Bestattungszentrums inklusive Krematorium am Hülsdonker Friedhof zum Gegenstand hat. Der Bürgermeister hat den Vorgang dem Ausschuss für Bürgeranträge zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Angaben der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR, an die der Antrag zur Stellungnahme weitergeleitet wurde, obliegt der Gesellschaft seit dem 1. Januar 2009 die Aufgabe des Friedhofswesens sowie das entsprechende Grundvermögen. Im Rahmen eines Sanierungsvorschlags für ein Gebäude auf dem Hauptfriedhof war die Planung einer Feuerbestattungsanlage vorgesehen, um dem Trend zu Einäscherungen zu begegnen. Diesem Vorhaben hatten Gremien des Ausschusses für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften sowie der Verwaltungsrat der ENNI bereits zugestimmt.
Das Verfahren zur Ausschreibung dieser Anlage konnte jedoch nicht abgeschlossen werden, da nach der Auswertung der Unterlagen kein bewertbares Angebot vorlag, wesdem das Verfahren ohne Bieterzuschlag beendet wurde. In der Folge soll nun ein neues Planungskonzept ohne Kooperationspartner erarbeitet werden. Die Einrichtung einer Feuerbestattungsanlage am Standort Hülsdonk wird auf dem Hauptfriedhof nicht weiterverfolgt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung damit abschließt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 06.09.2022 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 12.Bürgerantrag Nr. 1708 - Anspruch auf SchadenersatzZur Vorlage · 17/771 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge wird die Vorlage 17/771 zur Behandlung des Bürgerantrags Nummer 1708 vorgelegt. Der Antrag betrifft die Forderung nach Schadenersatz aufgrund von Rissbildungen an einem Wohngebäude in der Adlerstraße. Die Betroffenen führen an, dass diese Schäden auf eine zuvor durchgeführte Kanalbaumaßnahme zurückzuführen seien.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt zur Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Nach Auswertung der vorliegenden Informationen durch einen beauftragten Gutachter sowie durch die Haftpflichtversicherung konnte keine schuldhafte Pflichtverletzung seitens des Unternehmens festgestellt werden. In der Folge wurde die ursprüngliche Schadenersatzforderung fachlich und rechtlich abgelehnt.
Den Antragstellern wurde jedoch ein Angebot zur Kostenübernahme für die Sanierung der Risse unterbreitet. Diese Leistung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und dient der Kulanz. Die Kostenübernahme basiert dabei auf der Schätzung des Gutachters. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zum Vorgang damit abschließt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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- 06.09.2022 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 13.Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses für Bürgeranträge im 1. Halbjahr 2022Zur Vorlage · 17/737 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/737 des Büros der Bürgermeisterin enthält den Bericht des Ausschusses für Bürgeranträge über die Tätigkeit im ersten Halbjahr 2022. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 gingen insgesamt zehn Eingaben ein, die alle vom Ausschuss behandelt wurden. Davon wurden vier Eingaben anonymisiert bearbeitet. Die Behandlung der Anträge erfolgte in zehn öffentlichen Sitzungen.
Der Bericht dokumentiert die unterschiedlichen Ergebnisse der Bearbeitung: Die Verwaltung wurde in vier Fällen angehört, den Ausführungen wurde in einem Fall zugestimmt, drei Anträge wurden zur Kenntnisnahme überwiesen und ein Antrag wurde mit Empfehlungen versehen. Ein Bürgerantrag wurde zurückgewiesen. Vier Anträge wurden an den Amt für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (ASPU) überwiesen, wobei die Vorlage der Ergebnisse dort noch aussteht.
Unter den behandelten Themen befanden sich unter anderem Anfragen zur Außenanlage einer Grundschule in Scherpenberg, zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rheinberger Straße sowie zur Umbenennung eines Platzes. Weitere Anträge betrafen die Verkehrsführung in Moers-Kapellen, die Optimierung der Straßenbeleuchtung, Baumpflanzungen am Jostenhof sowie die Sicherheit in einer Postpassage. Ein Antrag zur Einführung einer Bedürftigkeitsprüfung für Bewohnerparkausweise in der Hopfenstraße wurde vom Ausschuss zurückgewiesen. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Bürgeranträge sowie für den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen. - 14.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 15.Anträge und Anfragen von Mitgliedern