Antrag auf Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 17/717 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag, die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu ändern. Der zugrunde liegende Bürgerantrag Nr. 1701 fordert eine Erweiterung der Satzung, um die Sondernutzung für nicht zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge zu ermöglichen, analog zu Regelungen in den Städten Frechen und Dormagen. In diesen Kommunen sind entsprechende Gebührentarife für das Abstellen solcher Fahrzeuge vorgesehen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die aktuelle Satzung der Stadt Moers auf der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen basiert. Das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen, die nicht am fließenden oder ruhenden Verkehr teilnehmen können, stellt eine Sondernutzung dar. Da nicht angemeldete Fahrzeuge gemäß Pflichtversicherungsgesetz nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt oder abgestellt werden dürfen, liegt eine unzulässige Sondernutzung gemäß dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen vor.
Die Verwaltung stellt klar, dass eine Aufnahme dieses Tatbestandes in den Gebührentarif nicht erforderlich ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung einer solchen Erlaubnis die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie das Stadtbild beeinträchtigen könnte. Eine Genehmigung würde zudem eine Präzedenzwirkung entfalten, die die Verwaltung zur Gleichbehandlung bei ähnlichen Sachverhalten verpflichten würde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen im Ausschuss abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.