Bürgerantrag 1704 – Kenntlichmachung und Verschönerung des Rathauses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge wird über den Bürgerantrag 1704 zur Kenntlichmachung und Verschönerung des Rathauses beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und festzulegen, dass keine Veränderungen an der Fassade des Rathauses vorgenommen werden. Damit ist die Behandlung der Eingabe im Ausschuss abgeschlossen.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit den vertraglichen Rahmenbedingungen des Bauprojekts. Das Rathaus sowie das Bildungszentrum wurden im Rahmen eines Öffentlich-Privaten Partnerschaftsmodells (ÖPP) errichtet. Das architektonische Design und das äußere Erscheinungsbild der Gebäude sind für eine Dauer von 99 Jahren geschützt. Änderungen an der Außenhaut, insbesondere an der Beschriftung der Fassade, können daher nicht ohne Weiteres umgesetzt werden. Es wird darauf verwiesen, dass nachträgliche Beschriftungen in der Vergangenheit vom zuständigen Architekten nicht genehmigt wurden.
Als alternative Maßnahme zur besseren Erkennbarkeit des Gebäudes wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus und das Bildungszentrum bereits mit Schildern ausgestattet sind. Zudem ist die Aufstellung einer digitalen Infotafel geplant, die dazu dienen soll, das Rathaus zusätzlich als solches erkennbar zu machen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.