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Sitzungsvorlage

Eintragung des Wohnhauses Otto-Ottsen-Straße 35 in die Denkmalliste der Stadt Moers

17/746 07.09.2023 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (17. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/746 des Fachbereichs 6 sieht die Eintragung des Wohnhauses in der Otto-Ottsen-Straße 35 in die Denkmalliste der Stadt Moers vor. Der Antrag auf diese Unterschutzstellung geht vom Amt für Denkmalpflege im Rheinland aus, basierend auf einem Gutachten vom August 2022. Das Gebäude erfüllt die Kriterien eines Baudenkmals gemäß dem Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz.

Das Objekt wird als bedeutendes Zeugnis für das bürgerliche Wohnen zu Beginn des 20. Jahrhunderts beschrieben. Besonders hervorgehoben werden der weitgehend unveränderte Originalzustand des Innenraums, die Raumorganisation sowie die erhaltene baufeste Ausstattung wie Böden, Türen und das Treppenhaus. Das Haus gilt als bauliches Zeugnis der Stadtentwicklung während der durch den Bergbau bedingten Wachstumsphase der Stadt und repräsentiert den architektonischen Übergang vom Historismus zur frühen Moderne.

In der Vorlage wird angeführt, dass das Gebäude für die Veranschaulichung der historischen städtebaulichen Situation des Viertels unverzichtbar ist. Nach Rücksprache mit der Eigentümerschaft und deren Rechtsberatung besteht die Option, den Kontorbereich, bestehend aus dem Personal- und Wirtschaftsflügel, aufgrund seines Zustands und der geringeren gestalterischen Qualität nach Anhörung des Landschaftsverbandes abzureißen. Für die Eintragung in die Denkmalliste werden keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll über den Beschlussvorschlag entscheiden.

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