Bürgerantrag Nr. 1706 - Einrichtung eines einseitigen Haltverbots auf der Cecilienstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1706 wurde die Prüfung beantragt, auf der Cecilienstraße im Abschnitt zwischen der Kornstraße und der Eichenstraße ein einseitiges absolutes Haltverbot einzurichten oder alternativ wechselseitige Parkflächen zu markieren. Die Begründung für diesen Antrag war die aktuelle Parksituation auf beiden Straßenseiten, welche die Einhaltung der erforderlichen Durchfahrtsbreiten beeinträchtige und somit die Befahrbarkeit durch Rettungsdienste oder die Feuerwehr gefährde.
Eine eingeholte Stellungnahme der Feuerwehr bestätigt die im Antrag geschilderten Zustände. Die Einsatzkräfte gaben an, dass die beidseitige Parkweise dazu führe, dass die Cecilienstraße im Einsatzfall weitestgehend gemieden oder gar nicht befahren werde, um Einsatzorte zu erreichen. Zudem wurde bestätigt, dass im Bereich der Eichenstraße eine uneingeschränkte Befahrung aufgrund parkender Fahrzeuge oft nicht möglich sei.
Aufgrund dieser Erkenntnisse ordnet die Verwaltung zusätzliche verkehrliche Maßnahmen an. Es wird die Errichtung eines einseitigen Haltverbots auf der östlichen Straßenseite der Cecilienstraße im Bereich zwischen Eichenstraße und Kornstraße umgesetzt, da die westliche Seite primär als Parkfläche genutzt wird. Der Auftrag zur Beschilderung wird an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR erteilt. Die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf etwa 500 Euro. Der Ausschuss für Bürgeranträge wird dazu angehalten, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen abzuschließen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 06.09.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.