Bürgerantrag Nr. 1708 - Anspruch auf Schadenersatz
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge wird die Vorlage 17/771 zur Behandlung des Bürgerantrags Nummer 1708 vorgelegt. Der Antrag betrifft die Forderung nach Schadenersatz aufgrund von Rissbildungen an einem Wohngebäude in der Adlerstraße. Die Betroffenen führen an, dass diese Schäden auf eine zuvor durchgeführte Kanalbaumaßnahme zurückzuführen seien.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt zur Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Nach Auswertung der vorliegenden Informationen durch einen beauftragten Gutachter sowie durch die Haftpflichtversicherung konnte keine schuldhafte Pflichtverletzung seitens des Unternehmens festgestellt werden. In der Folge wurde die ursprüngliche Schadenersatzforderung fachlich und rechtlich abgelehnt.
Den Antragstellern wurde jedoch ein Angebot zur Kostenübernahme für die Sanierung der Risse unterbreitet. Diese Leistung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und dient der Kulanz. Die Kostenübernahme basiert dabei auf der Schätzung des Gutachters. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zum Vorgang damit abschließt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.