Wiederwahl des Beigeordneten Thorsten Kamp
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/783 des Fachbereichs 3 befasst sich mit der Wiederwahl des Beigeordneten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Personal und Digitalisierung dem Rat empfiehlt, von einer Stellenausschreibung abzusehen und den Beigeordneten gemäß § 71 Abs. 1 GO NRW für eine Dauer von weiteren acht Jahren zum 1. März 2023 wieder zu wählen. Zudem ist vorgesehen, den Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 4 des Landesbesoldungsgesetzes NRW einzugruppieren.
Der Sachverhalt legt dar, dass die aktuelle Amtszeit des Beigeordneten am 28. Februar 2023 endet. Die Ernennung erfolgte ursprünglich zum 1. März 2015 in die Besoldungsgruppe B 3. Da die Voraussetzungen für eine Wiederwahl vorliegen und die rechtlichen Fristen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eingehalten werden, ist eine erneute Berufung möglich.
Bezüglich der Besoldung wird darauf verwiesen, dass gemäß der Eingruppierungsverordnung eine Einstufung in die Besoldungsgruppe B 4 zulässig ist, da der Amtsinhaber bereits eine volle Amtszeit in diesem Amt geleistet hat und die Stelle im Stellenplan entsprechend ausgewiesen ist. Die entsprechenden Personalkosten sind im Haushalt veranschlagt. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Rat.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit den Bürgermeister, bei Enthaltung der CDU-Fraktion
- 14.09.2022Abstimmungsergebnis:Geschoben