Geschwindigkeitsbegrenzung am Neumarkt - Antrag der Liberalen Union vom 25.08.2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/800 befasst sich mit dem Antrag der Liberalen Union, für den Straßenabschnitt Neumarkt zwischen der Unterwallstraße und der Zebrastreifen-Kreuzung Höhe Stein-/Neustraße einen verkehrsberuhigten Bereich nach dem Muster einer „Spielstraße“ einzurichten. Ziel des Antrags ist eine kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende.
Die Verwaltung hat die verkehrliche Situation geprüft und stellt fest, dass in diesem Bereich bereits eine Tempo-30-Zone sowie ein Tempo-10-Bereich ab dem Zebrastreifen bestehen. Eine Untersuchung der Verkehrsabläufe ergab, dass das Geschwindigkeitsniveau der Kraftfahrzeuge mit einem V85-Wert von etwa 25 km/h bereits unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt. Die Verkehrsbeobachtungen zeigen, dass die Interaktion zwischen Fußverkehr und Kfz-Verkehr weitgehend konfliktfrei verläuft, wobei Störungen primär durch Parkvorgänge auf der Fahrbahn oder dem Gehweg sowie durch Rückstaus vom Parkplatz Neumarkt verursacht werden.
Eine Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Sinne einer Spielstraße wird abgelehnt, da die notwendigen baulichen Voraussetzungen, wie eine niveaugleiche Gestaltung ohne separate Gehwege, auf dem Neumarkt nicht gegeben sind. Auch die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs wird nicht angestrebt, da eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund des bereits bestehenden Fahrverhaltens und der Notwendigkeit umfangreicher baulicher Änderungen als nicht realistisch bewertet wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt wird gebeten, die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen