Bebauungsplan Nr. 227 der Stadt Moers, Mitte (Innenstadt) Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/825 des Fachbereichs 6 sieht den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 227 der Stadt Moers, Mitte (Innenstadt), gemäß § 2 Baugesetzbuch vor. Der Geltungsbereich umfasst weite Teile der Innenstadt und wird im Norden durch die Flächen des ehemaligen Finanzamtes an der Unterwallstraße sowie den Nordring, im Osten durch den Ostring und die Uerdinger Straße, im Süden durch den Schlosspark und im Westen durch die Krefelder Straße begrenzt.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die Gestaltung baulicher Anlagen bei Neubauten oder Veränderungen zu regeln. Dabei sollen das bestehende, historisch gewachsene Stadtbild sowie die vorhandenen Qualitäten gewahrt und weiterentwickelt werden. Die Planung sieht vor, dass sich bauliche Veränderungen in Art, Maßstäblichkeit und Gestaltung in das Stadtbild einfügen. Dies umfasst insbesondere die Berücksichtigung von Fassaden, Dächern sowie Bauzier- und Gliederungselementen. Zudem soll die Zulässigkeit von Werbeanlagen neu geregelt werden. Ein weiterer Fokus der Planung liegt auf der Berücksichtigung von Erfordernissen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel.
Das Verfahren wird als Regelverfahren durchgeführt. Die Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt im weiteren Verlauf durch einen Umweltbericht. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 (3) Baugesetzbuch geführt, da keine Festsetzungen über örtliche Verkehrsflächen vorgesehen sind. Die Verwaltung schlägt die Einleitung des Planverfahrens mit dem Aufstellungsbeschluss vor. Es entstehen durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen