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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1702 - Antrag auf Umwandlung des Grundstücks Heideweg 98, Gemarkung Schwafheim, Flur 3, Flurstück 191 in Bauland

17/829 26.01.2023 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 26.01.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (13. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Sitzungsvorlage 17/829 befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt mit dem Bürgerantrag Nr. 1702. Dieser fordert die Umwandlung eines Grundstücks in der Gemarkung Schwafheim, Flur 3, Flurstück 191 am Heideweg 98, in Bauland. Eine im Jahr 2021 gestellte Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus wurde bereits von der Bauaufsicht versagt, da das Vorhaben nicht den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 130 Teilbereich B entspricht. Das Grundstück liegt derzeit außerhalb der festgesetzten überbaubaren Fläche.

Die Verwaltung führt aus, dass eine Bebauung des rückwärtigen Grundstücksteils ursprünglich durch ein Baufenster möglich gewesen wäre. Die damalige Planung sah jedoch Erschließungsflächen vor, gegen die eine Grundstückseigentümerin Einspruch einlegte. In der Folge wurde der Bebauungsplan so angepasst, dass die Erschließung über den Heideweg erfolgt und das Baufenster entfiel. Die Verwaltung stellt fest, dass eine Änderung des Bebauungsplans für das Vorhaben notwendig wäre, jedoch aufgrund der personellen Kapazitäten im Fachbereich 6 keine Priorität für die Realisierung einer einzelnen Wohneinheit eingeräumt werden kann. Zudem müssten für ein solches Verfahren die Kosten für Planungsbüros und Gutachten durch die Nutznießer getragen werden. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und kein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten.

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