Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Freisitze, Warenauslagen und Werbeaufsteller im Jahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/852 des Fachbereichs 8 befasst sich mit der Verlängerung von Unterstützungsmaßnahmen für das lokale Gewerbe und die Gastronomie in Moers. Konkret geht es um die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Freisitze, Warenauslagen und Werbeaufsteller.
Die Verwaltung führt aus, dass der Rat der Stadt Moers bereits am 19. Mai 2020 Unterstützungsmaßnahmen für Gewerbetreibende und Gastronomen beschlossen hatte, welche zuletzt bis zum 31. Dezember 2022 verlängert worden waren. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklungen, die durch die globale politische Lage sowie die gestiegenen Inflations-, Lebenshaltungskosten und Energiekosten geprägt sind, empfiehlt die Verwaltung, diese Maßnahmen bis einschließlich 30. Juni 2023 fortzuführen. Ziel der Empfehlung ist die Erhaltung der Attraktivität der Stadt als Einkaufs- und Gastronomiestandort.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden im Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2023 mit einem Betrag von 60.000 Euro auf der Seite der Erträge unter dem Sachkonto für Sondernutzungsgebühren ausgewiesen. Ein möglicher Gebührenausfall durch die Ausweisung zusätzlicher Sondernutzungsflächen ist in dieser Summe nicht enthalten, da eine belastbare Prognose hierfür nicht möglich sei. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung nach Beratung durch den Rat vor.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion Liberale Union