Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Moers soll den Verein „Die kleinen Flegel e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkennen. Mit dem Antrag vom 26. Oktober 2022 verfolgt der Verein das Ziel, eine institutionelle Großtagespflege für Kinder unter drei Jahren in geeigneten Räumlichkeiten am Eurotec-Ring zu betreiben. Ein entsprechendes pädagogisches Konzept sowie die Anstellung einer pädagogischen Fachkraft und von Tagespflegepersonen sind vorgesehen.
Der Verein hatte bereits im Jahr 2020 einen Antrag gestellt, der aufgrund der damals noch fehlenden Betriebserlaubnis nicht abschließend beurteilt werden konnte. In der Folge wurde der Verein nach Empfehlung der Verwaltung befristet für ein Jahr anerkannt, um die Erteilung einer Pflegeerlaubnis zu ermöglichen.
Die vorliegende Vorlage des Fachbereichs 10 legt dar, dass die Voraussetzungen für eine dauerhafte Anerkennung erfüllt sind. Der Verein ist im Bereich der sozialpädagogischen Bildung und Betreuung tätig und verfolgt gemeinnützige Zwecke, was durch eine Bescheinigung des Finanzamtes Kamp-Lintfort bestätigt wird. Die fachlichen und personellen Voraussetzungen, die einen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten, sind durch den eingereichten Tätigkeitsbericht belegt. Zudem bestehen keine Zweifel an einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen