Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 15.09.2022
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 5.Stellenplan 2023 für den Bereich der JugendhilfeZur Vorlage · 17/847 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/847 des Fachbereichs 3 enthält die geplanten Änderungen am Stellenplan 2023 für den Bereich der Jugendhilfe. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch den Jugendhilfeausschuss sowie den Rat der Stadt Moers. Während im Bereich der Beamten keine Veränderungen vorgesehen sind, sieht der Stellenplan für tariflich Beschäftigte verschiedene Anpassungen vor.
Zu den Neuschaffungen gehören unter anderem Stellen für den Netzwerkaufbau und die Fachberatung im Bereich Kinderschutz sowie eine Stelle für die Beratung von jungen Menschen mit Behinderung und deren Familien. Für den Allgemeinen Sozialen Dienst werden 5,5 Stellen im Bereich S 14 TVöD beantragt, um steigende Fallzahlen und gesetzliche Anforderungen des Landeskinderschutzgesetzes abzudecken. Zudem sind Stellen für Schulsozialarbeiter, Erzieher und Kinderpfleger vorgesehen, unter anderem zur Besetzung einer Interimslösung in der ehemaligen Achterrathsfeldschule sowie für den Bedarf in plusKita-Einrichtungen und Krippen. Ein Teil dieser Stellen ist durch Landesmittel refinanziert oder mit dem Vermerk „künftig wegfallend“ versehen.
Neben Neuschaffungen sind Einsparungen sowie Anhebungen von Entgeltgruppen für bestehende Stellen aufgeführt. Weitere Anträge auf Stellenneuschaffungen, etwa für die Prävention oder die Jugendhilfeplanung, werden nach Abschluss der organisatorischen Prüfung in einer Ergänzungsvorlage im Februar 2023 behandelt. Der gesamte Stellenplan für den Produktbereich 6 umfasst für das Jahr 2023 insgesamt 369,38 Stellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 6.Spielflächenbedarfsplan Stadt Moers 2022Zur Vorlage · 17/877 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/877 des Fachbereichs 10 legt den Spielflächenbedarfsplan 2022 für die Stadt Moers vor. Die Verwaltung empfiehlt den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt, den Jugendhilfeausschuss sowie den Hauptausschuss, dem Rat den Plan zu beschließen.
Die Erstellung des Plans erfolgt auf Grundlage eines vorangegangenen Beschlusses des Rates im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans. Ziel der Maßnahme ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an öffentlichen Spielflächen sicherzustellen und die Maßnahmenplanung im Bereich der Spiel- und Bolzplätze anhand von Qualitätskriterien zu optimieren. Hierbei wurden durch die Verwaltung, unter Mitwirkung des Fachdienstes Freiraum- und Umweltplanung, des Kinder- und Jugendbüros sowie der Jugendhilfeplanung, aktuelle Flächen- und Finanzbedarfe ermittelt und eine Bewertung der vorhandenen Flächen vorgenommen.
Im Rahmen einer Entbehrlichkeitsprüfung wurden Flächen identifiziert, auf die aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden kann, um eine Umwidmung in andere Nutzungen zu ermöglichen. Der Plan dient als Orientierungshilfe für die zukünftige Ausrichtung öffentlicher Spiel-, Bolz- und Trendsportanlagen sowie zur Priorisierung finanzieller Mittel. Laut Dokument sind mit der Verabschiedung des Plans zunächst keine direkten finanziellen Auswirkungen verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abgesetzt
- 28.11.2022 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Geschoben
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zurückgestellt
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (12. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Ohne Abstimmung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zurückgestellt - 7.Erhöhung der maximalen Aufnahmezahl in der Offenen Ganztagsschule mit Beginn des Schuljahres 2023/2024Zur Vorlage · 17/856 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die maximale Aufnahmezahl in der Offenen Ganztagsschule (OGS) ab dem Schuljahr 2023/2024 von bisher 2.000 auf 2.200 Kinder zu erhöhen. Hintergrund der Vorlage ist eine Veränderung der Nachfrage nach Ganztagsplätzen. Während die Betreuungsquote der Grundschulkinder in den Vorjahren stabil zwischen etwa 48 % und 50 % lag, stieg dieser Anteil im Schuljahr 2022/2023 auf rund 54 % an.
Die Schulentwicklungsplanung prognostiziert für die kommenden drei Schuljahre einen weiteren Anstieg der Kinderzahlen bei einer gleichbleibenden Quote von 54 %. Die Erhöhung der Kapazität soll der erwarteten Nachfrage sowie dem zukünftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Rechnung tragen. Räumlich wird die Umsetzung durch Maßnahmen wie die Doppelnutzung von Klassenräumen und eine Erhöhung der Gruppenstärke sowie durch Neubauprojekte an der Grundschule Astrid-Lindgren und der St. Marien Schule unterstützt.
Die finanziellen Auswirkungen der Aufstockung werden durch Landeszuschüsse und einen städtischen Eigenanteil von 228 Euro pro Kind abgedeckt. Für das restliche Haushaltsjahr 2023 sind zusätzliche Kosten in Höhe von 6.650 Euro veranschlagt, die durch den Fachbereich Schule und Sport bereits nachgemeldet wurden. Für die Folgejahre 2024 und 2025 werden Kosten von etwa 23.028 Euro beziehungsweise 27.588 Euro erwartet, die in künftigen Haushaltsmittelanmeldungen berücksichtigt werden sollen. Der Schulausschuss und der Jugendhilfeausschuss empfehlen dem Hauptausschuss und dem Rat die Annahme des Beschlusses.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 21.11.2022 · Schulausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 8.Offene Ganztagsschule: Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung - Stufenweise Einführung ab dem Schuljahr 2026/27 Sicherstellung einer bedarfsgerechten GanztagsversorgungZur Vorlage · 17/875 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund des Ganztagsförderungsgesetzes wird ab dem Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder in der ersten Klasse von Grundschulen eingeführt. Dieser Anspruch wird bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise auf alle Jahrgänge der Klassen 1 bis 4 ausgeweitet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Nachfrage nach Ganztagsplätzen im Stadtgebiet von derzeit etwa 54 % auf schätzungsweise 75 % steigen wird.
Aus der aktuellen Planung ergibt sich ein voraussichtlicher Bedarf an 30 bis 35 zusätzlichen Gruppenräumen, um die Versorgung sicherzustellen. Die Kosten für diesen Ausbau werden auf einen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, wobei die genaue Förderquote von Bund und Land noch nicht feststeht. Ohne entsprechende Maßnahmen könnten im Schuljahr 2029/30 etwa 700 bis 800 Kinder nicht aufgenommen werden.
Die Verwaltung beauftragt daher die Entwicklung von Lösungsstrategien und einer Übergangsstrategie, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Als erste Überlegungen werden eine verstärkte Doppelnutzung von Klassenräumen für Unterricht und Ganztagsbetreuung sowie die Prüfung eines Drei-Schicht-Systems bei der Essensausgabe genannt. Ziel ist es, gemeinsam mit den Schulen und Maßnahmenträgern ein qualitativ hochwertiges Raum- und Ausstattungsangebot zu sichern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 21.11.2022 · Schulausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 9.Kinder- und Jugendzentrum Eick- Vorlage zum Antrag der evangelischen KirchengemeindeZur Vorlage · 17/857 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die evangelische Kirchengemeinde Rheinkamp hat einen Antrag auf finanzielle Förderung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Eick gestellt. Ziel des Antrags ist die Sicherung und der Ausbau der Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahren. Die Kirchengemeinde beabsichtigt dabei die Bezuschussung einer zusätzlichen sozialpädagogischen Vollzeitstelle sowie die Übernahme von Kosten für Verwaltung, Betrieb, Sach- und Gebäudekosten.
Die Fachverwaltung begründet den Antrag damit, dass im aktuellen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan eine Versorgungslücke im Bereich zwischen Repelen und Moers-Mitte identifiziert wurde. Die Förderung der Einrichtung in Eick würde diesen Bedarf im Stadtteil abdecken. Das eingereichte Konzept entspricht nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung den fachlichen und formellen Standards.
Die kalkulierten Gesamtkosten für die Umsetzung belaufen sich auf circa 85.750 Euro. Diese Summe umfasst Personalkosten, Programmkostenzuschüsse, Sachkosten, Organisationskosten sowie Pauschalen für Reinigung und Gebäude. Die Förderung ist zunächst auf eine Dauer von zwei Jahren ausgelegt. Da für die erforderlichen Haushaltsmittel im laufenden Jahr keine Deckung bereitsteht, wird auf die Möglichkeit einer teilweisen Refinanzierung durch Landesmittel hingewiesen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Jugendhilfeausschuss, den Hauptausschuss und den Rat zur Beratung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und Einzelratsmitglied Friesz
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 10.Vertrag für das Jugendzentrum Nord in Moers RepelenZur Vorlage · 17/862 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/862 regelt die Übertragung der Trägerschaft für das Jugendzentrum Nord in Moers Repelen. Auf Grundlage eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 15. September 2022 soll die Trägerschaft zum 1. Januar 2023 auf den CEC-Connect e.V. übergehen. Der Rat wird beauftragt, die Verwaltung mit dem Abschluss des entsprechenden Vertrages zu betrauen.
Der Vertragsentwurf wurde bereits mit der Gesamtverwaltung und dem Träger abgestimmt. Die Einrichtung wird eine wöchentliche Öffnungszeit von 30 Stunden gewährleisten, was der Regelung anderer Jugendeinrichtungen im Stadtgebiet entspricht. Die fachliche Arbeit basiert auf dem im September 2022 vorgelegten Konzept des Trägers. Die Auszahlung des städtischen Zuschusses erfolgt in vier gleichmäßigen Raten, wobei die Mittelverwendung durch entsprechende Nachweise geregelt ist. Zusätzlich verpflichtet sich der CEC-Connect e.V., Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderprogramm (KJFP) NRW für die Offene Kinder- und Jugendarbeit zu beantragen.
Die Vertragslaufzeit ist bis zum 31. Dezember 2027 festgesetzt, wobei ein Jahr vor Vertragsende Verhandlungen über eine mögliche Verlängerung vorgesehen sind. Im Rahmen der Übergabe ist ein Gespräch zwischen dem Träger, der Fachverwaltung und dem ZGM geplant, um Details zur Gebäudenutzung, der Schlüsselübergabe, der Reinigung sowie zur Übernahme des Inventars zu klären. Die jährliche finanzielle Belastung durch Zuschüsse für freie Träger der Jugendarbeit beläuft sich auf 187.390 Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Rat (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und Einzelratsmitglied Friesz
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 11.Aufsuchende Jugendarbeit - Leistungsbeschreibung und BewerbungsverfahrenZur Vorlage · 17/882 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/882 des Fachbereichs 10 befasst sich mit der Umsetzung eines mobilen Angebots zur Ergänzung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Moers. Hintergrund ist ein Ratsbeschluss vom 16.11.2022, der auf einem Antrag verschiedener Fraktionen aus dem Jahr 2021 basiert. Ziel ist die Implementierung einer aufsuchenden Jugendarbeit im Stadtgebiet.
Die Verwaltung hat hierfür eine Leistungsbeschreibung erstellt, die als Grundlage für ein Bewerbungsverfahren dient. Interessierte freie Träger der Jugendhilfe können sich um die Trägerschaft bewerben, indem sie ein Konzept von maximal zehn Seiten einreichen. Dieses soll die fachlichen und strukturellen Anforderungen der Leistungsbeschreibung abdecken. Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt durch den Fachbereich Jugend der Stadt Moers anhand einer festgelegten Bewertungsmatrix.
Das Verfahren orientiert sich an dem Prozess, der bereits für die Trägerschaft des Jugendzentrums Nord in Moers Repelen genutzt wurde. Nach der Auswertung der Bewerbungen wird die Verwaltung eine Empfehlung für die Übernahme der Trägerschaft erarbeiten und diese als Entscheidungsvorlage dem Jugendhilfeausschuss vorlegen. Die notwendigen Informationen und Unterlagen werden über die Homepage der Stadt Moers sowie über bestehende Trägernetzwerke veröffentlicht.
Die finanziellen Auswirkungen sehen einen jährlichen Zuschuss für die freien Träger der Jugendarbeit in Höhe von 125.000 Euro vor. Dem gegenüber stehen erwartete Erträge von 110.000 Euro pro Jahr für den Zeitraum von 2024 bis 2028. Der Jugendhilfeausschuss soll die Leistungsbeschreibung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 12.Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 17/865 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Moers soll den Verein „Die kleinen Flegel e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkennen. Mit dem Antrag vom 26. Oktober 2022 verfolgt der Verein das Ziel, eine institutionelle Großtagespflege für Kinder unter drei Jahren in geeigneten Räumlichkeiten am Eurotec-Ring zu betreiben. Ein entsprechendes pädagogisches Konzept sowie die Anstellung einer pädagogischen Fachkraft und von Tagespflegepersonen sind vorgesehen.
Der Verein hatte bereits im Jahr 2020 einen Antrag gestellt, der aufgrund der damals noch fehlenden Betriebserlaubnis nicht abschließend beurteilt werden konnte. In der Folge wurde der Verein nach Empfehlung der Verwaltung befristet für ein Jahr anerkannt, um die Erteilung einer Pflegeerlaubnis zu ermöglichen.
Die vorliegende Vorlage des Fachbereichs 10 legt dar, dass die Voraussetzungen für eine dauerhafte Anerkennung erfüllt sind. Der Verein ist im Bereich der sozialpädagogischen Bildung und Betreuung tätig und verfolgt gemeinnützige Zwecke, was durch eine Bescheinigung des Finanzamtes Kamp-Lintfort bestätigt wird. Die fachlichen und personellen Voraussetzungen, die einen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten, sind durch den eingereichten Tätigkeitsbericht belegt. Zudem bestehen keine Zweifel an einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 13.Genehmigung einer DienstreiseZur Vorlage · 17/851 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/851 des Fachbereichs 10 befasst sich mit der Genehmigung einer zweitägigen Dienstreise des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses. Die Reise dient der Teilnahme an der Jahrestagung für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen, die vom Landesjugendamt Rheinland vom 1. bis 2. Dezember 2022 in Siegburg stattfindet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Vorgang zur Kenntnis nimmt und dem Hauptausschuss die Genehmigung der Reise empfiehlt. Der Hauptausschuss soll die zweitägige Dienstreise des Vorsitzenden offiziell gestatten.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte sind ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 233,00 Euro sowie anfallende Fahrtkosten aufgeführt. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter dem PSP-Element für politische Gremien auf dem Sachkonto 54121000 vorhanden. Die Vorlage wurde im Dezernat II erstellt und lag zur Beratung in den entsprechenden Ausschüssen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Hauptausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 14.Bericht zu Baumaßnahmen an Kinder- und JugendeinrichtungenZur Vorlage · 17/831 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/831 des Zentralen Gebäudemanagements enthält einen Bericht über aktuelle und geplante Baumaßnahmen an verschiedenen Kinder- und Jugendeinrichtungen in Moers. Der Bericht dient der Information der zuständigen Gremien und umfasst Sachstandsberichte zu fünf spezifischen Projekten.
Die Maßnahmen umfassen die Errichtung des Spielhauses Kapellen sowie die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Lockertstraße 2. Des Weiteren wird über den Neubau der Kindertageseinrichtung in der Holderberger Straße 79 sowie die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Ulrich-von-Hutten-Straße 19 berichtet. Ein weiteres Projekt betrifft die Sanierung der Fassade und des Treppenhauses der Kindertageseinrichtung in der Konrad-Adenauer-Straße 69.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Jugendhilfeausschuss als auch der Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde im November 2022 durch die Verwaltung erstellt, um den aktuellen Stand der baulichen Veränderungen in den genannten Einrichtungen darzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.11.2022 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 15.Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen mit FördermitteleinsatzZur Vorlage · 17/838 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Zentrale Gebäudemanagement hat eine Sitzungsvorlage vorgelegt, die einen Sachstandsbericht zu laufenden Baumaßnahmen mit Einsatz von Fördermitteln enthält. Die Vorlage dient der Information der Ausschüsse für Schule, Jugendhilfe, Feuerwehr sowie Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften über verschiedene Förderprogramme und deren aktuellen Stand.
Im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ stehen der Stadt Moers für Baumaßnahmen rund 9,37 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Verwendungsnachweise für die Kontingente 2019 und 2020 bis Ende 2023 bzw. Ende 2024 erfolgen müssen. Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) umfasst zwei Kapitel: Kapitel 1 sieht eine Fördersumme von etwa 7,08 Millionen Euro vor, wobei die Abnahme der Maßnahmen bis Ende 2023 erfolgen muss. Kapitel 2 umfasst Fördermittel in Höhe von rund 6,69 Millionen Euro für die Schulinfrastruktur mit einer Abnahmefrist bis Ende 2025.
Weitere Programme betreffen den beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sowie die Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden. Für die Photovoltaik-Anlagen stehen Mittel aus der sogenannten Billigkeitsrichtlinie in Höhe von etwa 136.000 Euro zur Verfügung. Zudem werden Maßnahmen zur Installation raumlufttechnischer Anlagen zur Senkung des Infektionsrisikos durch Bundesmittel gefördert, wobei die Umsetzung mit den Haupt-Baumaßnahmen erfolgt. Schließlich umfasst die Vorlage Informationen zum Belastungsausgleich G9, der Investitionen an Gymnasien unterstützt und für die Stadt Moers fünf Einzahlungen vorsieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.11.2022 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 25.11.2022 · Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und Sicherheit (7. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig
- 24.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 21.11.2022 · Schulausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 16.Trägervertretungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen
- 17.Berichterstattung für den Rat
- 18.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 19.Anträge und Anfragen von Mitgliedern