Offene Ganztagsschule: Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung - Stufenweise Einführung ab dem Schuljahr 2026/27 Sicherstellung einer bedarfsgerechten Ganztagsversorgung
✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund des Ganztagsförderungsgesetzes wird ab dem Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder in der ersten Klasse von Grundschulen eingeführt. Dieser Anspruch wird bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise auf alle Jahrgänge der Klassen 1 bis 4 ausgeweitet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Nachfrage nach Ganztagsplätzen im Stadtgebiet von derzeit etwa 54 % auf schätzungsweise 75 % steigen wird.
Aus der aktuellen Planung ergibt sich ein voraussichtlicher Bedarf an 30 bis 35 zusätzlichen Gruppenräumen, um die Versorgung sicherzustellen. Die Kosten für diesen Ausbau werden auf einen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, wobei die genaue Förderquote von Bund und Land noch nicht feststeht. Ohne entsprechende Maßnahmen könnten im Schuljahr 2029/30 etwa 700 bis 800 Kinder nicht aufgenommen werden.
Die Verwaltung beauftragt daher die Entwicklung von Lösungsstrategien und einer Übergangsstrategie, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Als erste Überlegungen werden eine verstärkte Doppelnutzung von Klassenräumen für Unterricht und Ganztagsbetreuung sowie die Prüfung eines Drei-Schicht-Systems bei der Essensausgabe genannt. Ziel ist es, gemeinsam mit den Schulen und Maßnahmenträgern ein qualitativ hochwertiges Raum- und Ausstattungsangebot zu sichern.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 21.11.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen