Durchführung von Online-Fraktionssitzungen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers soll die Möglichkeit zur Durchführung von Online-Fraktionssitzungen verlängern. Dies ist Gegenstand der Sitzungsvorlage 17/910 aus dem Büro der Bürgermeisterin. Die Regelung basiert auf Erlassen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, die im Rahmen der Corona-Pandemie die Durchführung von Sitzungen per Telefon oder Videokonferenz ermöglichten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Durchführung von Online-Fraktionssitzungen so lange aufrechtzuerhalten, bis die rechtliche Umsetzung durch das zuständige Ministerium erfolgt ist und eine entsprechende Aufnahme in die Hauptsatzung der Stadt Moers stattgefunden hat. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Online-Sitzungen, die unter Einhaltung der geltenden Vorgaben durchgeführt werden, zu entschädigen. Zu den Voraussetzungen für solche Sitzungen gehören eine vorherige Einladung, eine festgelegte Tagesordnung sowie die Feststellung und schriftliche Dokumentation der Anwesenheit durch die Sitzungsleitung oder die Geschäftsführung.
Der Rat hatte bereits in früheren Sitzungen im Jahr 2020 und 2021 Beschlüsse zur Durchführung und Verlängerung dieser Online-Sitzungen gefasst. Eine Neufassung des Ratsbeschlusses ist erforderlich, um die Entschädigung der Sitzungen bis zur Anpassung der Entschädigungsverordnung und der Hauptsatzung weiterhin zu gewährleisten. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorhaben werden nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 07.12.2022Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme des Einzelratsmitglied Friesz