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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag nr. 1692 - Tempo 50 auf der Rheinberger Straße

17/911 26.01.2023 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 26.01.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (13. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/911 befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt mit dem Bürgerantrag Nr. 1692, der eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf der Rheinberger Straße fordert. Die Verwaltung legt hierzu die Ergebnisse des Landesbetriebs Straßenbau NRW vor.

Nach einer schalltechnischen Überprüfung liegen die höchsten Pegel mit 65 dB(A) tags und 56 dB(A) nachts unter den geltenden Richtwerten von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts. Da die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien nicht überschritten werden, sieht der Landesbetrieb keine Begründung für verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie eine Temporeduzierung. Die Verwaltung wird daher gegenüber dem Straßenbaulastträger keine Geschwindigkeitsreduzierung anordnen.

Gleichzeitig stellte der Landesbetrieb fest, dass die sogenannten Auslösewerte überschritten wurden, was die Prüfung von Schallschutzmaßnahmen erforderlich macht. Eine Errichtung von Lärmschutzwänden wird aufgrund fehlender Haushaltsmittel sowie baulicher und rechtlicher Hindernigkeiten, wie notwendiger Grundstückserwerbe, als nicht möglich eingestuft. Ein lärmmindernder Asphalt kommt erst im Zuge einer künftigen baulichen Instandsetzung der L 137 in Betracht. Als passive Maßnahme bleibt der Austausch von Außenbauteilen, wie etwa Fenstern, sofern diese die Anforderungen nicht erfüllen. Die Grundstückseigentümerin kann hierfür einen Antrag auf Bezuschussung beim Landesbetrieb stellen. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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