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Sitzungsvorlage

Schöffenwahl 2023 - Vorschläge für die vom Kreistag Wesel zu wählenden Vertrauenspersonen zur Besetzung des Wahlausschusses beim Amtsgericht Moers

17/958 08.02.2023 Fachbereich 4

🟢 Beschlossen 08.02.2023 · Hauptausschuss (15. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/958 des Fachbereichs 4 befasst sich mit der Benennung von Vorschlägen für die Schöffenwahl 2023. Ziel ist die Auswahl von Vertrauenspersonen, die vom Kreistag Wesel für den Wahlausschuss beim Amtsgericht Moers bestimmt werden sollen. Der Ausschuss setzt sich gemäß Gerichtsverfassungsgesetz aus einer vorsitzenden Richterin oder einem Vorsitzenden Richter, einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen zusammen. Die gewählten Schöffinnen und Schöffen werden die Vorschlagslisten der Gemeinden Moers und Neukirchen-Vluyn prüfen und sind für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 im Amt.

Aufgrund einer Fristsetzung durch den Landrat des Kreises Wesel wurde eine Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum 10. Februar 2023 erwirkt, um eine Beschlussfassung im Hauptausschuss zu ermöglichen. Die Verwaltung hat bei der Erstellung der Vorschläge die Fraktionen des Rates der Stadt Moers einbezogen. Unter Anwendung des Sainte-Laguë/Schepers-Verfahrens wurden insgesamt sieben Personen vorgeschlagen. Die Verteilung der Vorschläge orientiert sich an der Stärke der Fraktionen im Rat: Die SPD-Fraktion benannte drei Personen, die CDU-Fraktion zwei Personen sowie die Fraktionen Grüne und Liberale Union jeweils eine Person. Mit der Vorlage wird der Hauptausschuss um einen entsprechenden Beschluss gebeten. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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