Alternatives Beteiligungsverfahren gemäß § 8a KAG für die Straßensanierung im Rahmen des Kanalbaus an der Straße Am Schürmannshütt
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt wird ein alternatives Beteiligungsverfahren für die Straßensanierung der Straße Am Schürmannshütt vorgeschlagen. Die Maßnahme erfolgt im Zuge der Kanalerneuerungen durch die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR im Gewerbegebiet Hülsdonk Süd. Da die geplanten Arbeiten an der Fahrbahn und den Gehwegabschnitten als geringfügige Maßnahmen im Sinne des § 8a Absatz 4 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) eingestuft werden, soll auf eine Anliegerversammlung verzichtet werden.
Statt der Versammlung ist eine schriftliche Bürgerinformation vorgesehen. Die betroffenen Eigentümer sollen per Brief über das Projekt informiert werden. Zudem werden Planunterlagen auf dem Beteiligungsportal NRW bereitgestellt, sodass die Anlieger die Möglichkeit erhalten, innerhalb einer Frist von 14 Tagen eine Stellungnahme abzugeben.
Die Sanierung der Straße erfolgt zur Nutzung von Synergien beim Kanalbau. Der erste Bauabschnitt soll voraussichtlich noch im laufenden Jahr beginnen, während der zweite Abschnitt bautechnisch bedingt erst für den Zeitraum 2026/2027 geplant ist. Trotz der zeitlichen Differenz werden beide Abschnitte als Gesamtmaßnahme behandelt, um die Abrechnung der Anliegerbeiträge gemäß KAG NRW zu ermöglichen. Die Erneuerung umfasst die Fahrbahn zwischen den Bordsteinen sowie punktuelle Anpassungen am Gehweg zur Sicherstellung der Entwässerung. Finanzielle Auswirkungen durch das alternative Beteiligungsverfahren werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen