Abberufung von beratenden Ausschussmitgliedern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/984 des Büros der Bürgermeisterin sieht die Abberufung von beratenden Mitgliedern in verschiedenen Gremien der Stadt Moers vor. Der Rat wird gebeten, die Beschlüsse zur Bestellung beratender Beirats-, Ausschuss- und Verwaltungsratsmitglieder der Fraktion DIE LINKE. LISTE aufzuheben.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung NRW. Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW haben Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, das Recht, ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin oder einen sachkundigen Bürger zu benennen. Da die betreffende Fraktion aufgelöst wurde, entfällt die rechtliche Grundlage für die beratende Funktion, da die Verbindung zur Vorberatung durch die Fraktion nicht mehr bestehen kann. Diese Regelung wird analog auf die Beiräte und den Verwaltungsrat der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR angewendet.
Konkret betrifft die Abberufung beratende Mitglieder sowie deren Stellvertretungen im Jugendhilfeausschuss, im Integrationsrat, im Beirat für Menschen mit Behinderung, im Beirat für ältere Menschen sowie im Verwaltungsrat der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR. Durch die Aufhebung der Bestellungsbeschlüsse enden die Mandate der genannten beratenden Mitglieder in diesen Gremien. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – ohne den Bürgermeister, bei einer Gegenstimme des Einzelratsmitgliedes Fischer