Bürgerantrag Nr. 1711 - Lärmbelästigung Droste-Hülshoff-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nr. 1711 wurde die Ausweisung der Droste-Hülshoff-Straße als Anliegerstraße sowie die Einrichtung einer Parkverbotszone auf dem Schulparkplatz in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr beantragt. Ziel der Maßnahmen ist die Reduzierung von Lärmbelästigungen im Bereich der Grundschule Eick-Ost.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und empfiehlt, die Anträge nicht umzusetzen. Bezüglich der Beschilderung als Anliegerstraße führt die zuständige Fachabteilung aus, dass der Begriff der Anlieger rechtlich weit gefasst ist. Da auch Personen, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in Beziehung treten wollen, zur Durchfahrt berechtigt sind, würden Schüler, Eltern sowie Nutzer der Sporthalle unter diese Regelung fallen. Eine Beschilderung würde daher keine wesentliche Verringerung des Verkehrsaufkommens bewirken. Zudem ließe sich die Einhaltung der Regelung aufgrund der Zuständigkeit der Polizei für den fließenden Verkehr nur schwer kontrollieren.
Hinsichtlich des Schulparkplatzes besteht aktuell ein Haltverbot von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 16.00 Uhr, während das Parken außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden gestattet ist. Eine Ausweitung des Parkverbots wurde geprüft. Eine Anfrage bei der Polizei Moers ergab für das vergangene Jahr lediglich einen dokumentierten Einsatz wegen einer Ruhestörung im Oktober. Da keine weiteren Beschwerden vorliegen, sieht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf. Der Ausschuss für Bürgeranträge wird angehalten, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.