Moers Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1713 - Pachtinteresse des ASV Alt-Moers e.V. für den Moersbach und Einbindung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

17/1026 05.09.2023 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 05.09.2023 · Ausschuss für Bürgeranträge (8. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge wird die Vorlage 17/1026 behandelt, die sich auf den Bürgerantrag Nr. 1713 des ASV Alt-Moers e.V. bezieht. Der Verein hatte Informationen zur Prüfung eines Pachtinteresses für den Moersbach, beginnend beim Rücklauf des Vereinsgewässers bis zum Ablauf des Bettenkamper Meeres, sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie angefragt. Ziel der Richtlinie ist es, das Stadtgrabensystem bis zum Jahr 2027 in einen guten hydromorphologischen Zustand zu versetzen.

Die Verwaltung hat den Antrag zur Stellungnahme an die LINEG weitergeleitet, da diese Eigentümerin eines Großteils der angefragten Flächen ist. Die LINEG erklärte, einer Erweiterung der Pachtflächen aus naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Gründen nicht zuzustimmen. Als mögliche Unterstützung für den Verein werden jedoch Maßnahmen wie das Belassen von Totholz im und am Gewässer sowie eine Anpassung des Fischbesatzes an die natürlichen Gegebenheiten in Aussicht gestellt.

Die Stadtverwaltung ergänzte, dass eine Verpachtung des angefragten Abschnitts nicht möglich sei, da der Moersbach und der Stadtgraben als Gesamtsystem von der LINEG unterhalten werden und deren gewässerökologische Einschätzung maßgeblich ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und dem Verein empfiehlt, sich zwecks Koordinierung gemeinsamer Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie direkt mit der LINEG in Verbindung zu setzen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge