Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen mit Fördermitteleinsatz
✦ KI-Zusammenfassung
Das Zentrale Gebäudemanagement hat eine Sitzungsvorlage vorgelegt, die einen Sachstandsbericht zu laufenden Baumaßnahmen mit Einsatz von Fördermitteln enthält. Die Vorlage dient der Information des Schulausschusses, des Jugendhilfeausschusses sowie des Ausschusses für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften über verschiedene Förderprogramme und deren Rahmenbedingungen.
Im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ stehen der Stadt Moers für Baumaßnahmen insgesamt 9.374.914 Euro zur Verfügung, wobei die Verwendungsnachweise für die Kontingente 2019 und 2020 bis Ende 2023 bzw. Ende 2024 erfolgen müssen. Über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) werden Investitionen in die Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur gefördert. Hierbei entfallen der Stadt Fördersummen in Höhe von etwa 7,08 Millionen Euro für Kapitel 1 und etwa 6,69 Millionen Euro für Kapitel 2 zu. Für die Maßnahmen aus Kapitel 1 müssen die Abnahmen der Bauabschnitte bis zum 31. Dezember 2023 vorliegen.
Zudem werden Mittel aus der sogenannten „Billigkeitsrichtlinie“ zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden aufgeführt. Hier stehen jeweils 136.000,85 Euro zur Verfügung, wobei die Mittelverwendung bis zum 30. Juni 2023 erfolgen muss. Für die Umsetzung von raumlufttechnischen Anlagen zur Senkung des Infektionsrisikos wurden Förderzusagen für Maßnahmen erhalten, deren Projektzeitraum bis zum 9. Juni 2023 verlängert wurde. Des Weiteren werden Mittel aus dem Belastungsausgleich G9 für Investitionen an Gymnasien aufgeführt, die ohne spezifische Verwendungsnachweise oder Fristen zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2023Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
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