Eintragung des ehem. Wasserturms des neuen Güterbahnhofs Moers, Chemnitzer Straße 22 in die Denkmalliste der Stadt Moers
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll die Eintragung des ehemaligen Wasserturms des neuen Güterbahnhofs in der Chemnitzer Straße 22 in die Denkmalliste der Stadt Moers beschließen. Der Antrag auf diese Eintragung geht vom Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland aus.
Die Grundlage für den Beschlussvorschlag bildet ein Gutachten der Denkmalpflege vom 17. Mai 2023, welches die Denkmalwürdigkeit des Objekts bestätigt. Das Bauwerk wird als Baudenkmal gemäß den Bestimmungen des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes eingestuft. Der ehemalige Wasserturm gilt als Zeugnis für die Bedeutung der Eisenbahn bei der Entwicklung des linksrheinischen Industrie- und Kohlereviers zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Er verdeutlicht die Effizienzsteigerung des Bahnverkehrs sowie die Entflechtung von Bahn- und Straßenverkehr im Stadtgebiet.
Architektonisch wird das Technikbauwerk als Beispiel für das Neue Bauen im Rheinland beschrieben, wobei verschiedene Funktionen in einem turmförmigen Baukörper zusammengeführt werden. Zudem belegt das Objekt den technologischen Übergang im Behälterbau von Stahl zu Stahlbeton. Das Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung besteht aus wissenschaftlichen Gründen für die Technik- und Architekturgeschichte. Durch die Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen