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Sitzungsvorlage

Lasershow statt Feuerwerk

17/1104 27.09.2023 Fachbereich 4

🟢 Beschlossen 27.09.2023 · Rat (22. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/1104 die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung erweiterter oder stadtweiter Sperrzonen für Pyrotechnik untersucht. Ziel der Prüfung war die Bewertung von Verboten für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, wie sie im Antrag der Fraktion Die Grafschafter thematisiert wurden.

Eine rechtliche Grundlage über die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz wurde nicht identifiziert, da in Moers keine besonders brandempfindliche Bausubstanz vorliegt, die ein Verbot rechtfertigen würde. Auch eine Beschränkung auf pyrotechnische Gegenstände mit reiner Knallwirkung wird als nicht durchsetzbar eingestuft.

Hinsichtlich des Immissionsschutzrechts ergab die Auswertung der Luftqualitätsdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub im Stadtgebiet eingehalten werden. Da in Moers zudem keine besonderen Schutzgebiete wie Kurorte vorhanden sind, ist eine Einschränkung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz nicht begründbar.

Auf ordnungsrechtlicher Ebene konnte keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit festgestellt werden. Die Einschätzungen der Feuerwehr der Stadt Moers sowie der Kreispolizeibehörde Wesel zeigen, dass die Anzahl der silvesternachtbedingten Einsätze gering ist und kein Gefahrenschwerpunkt erkennbar ist. Eine Gefahrenprognose, die eine Anwendung der Generalklausel des Ordnungsbehördengesetzes rechtfertigen würde, liegt somit nicht vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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