Moers Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Bekämpfung des Sucht- und Drogenmissbrauchs durch die Sucht- und Drogenberatungsstellen im Kreis Wesel hier: Notwendige Überprüfung der aktuellen Strukturen

17/1126 14.09.2023 Fachbereich 10

🟢 Beschlossen 14.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1126 befasst sich mit der Überprüfung der Suchthilfestrukturen im Kreis Wesel. Die aktuelle Grundlage für die Bekämpfung von Sucht und Drogenmissbrauch bildet eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 1982, die in den Jahren 1989 fortgeschrieben wurde. Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Wesel und den Kommunen mit eigenen Jugendämtern. Derzeit umfasst die Struktur vier Drogenberatungsstellen in Dinslaken, Moers, Kamp-Lintfort sowie Wesel und zwei Suchberatungsstellen im Bereich der Gesundheitshilfe, die durch den Kreis Wesel finanziert werden.

Aufgrund veränderter Bedarfslagen besteht die Notwendigkeit einer fachlichen Neuorientierung. Ein Steuerungsgremium hat die Durchführung eines Prozesses zur Neuausrichtung der Suchthilfe unter externer Begleitung sowie die Einbeziehung aller Akteure befürwortet. Die Verwaltung des Kreises Wesel hat hierfür bereits die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt.

Der Jugendhilfeausschuss soll beauftragt werden, die Verwaltung bei der Begleitung und Unterstützung dieser externen Überprüfung zu unterstützen. Für die Stadt Moers ist vorgesehen, den jährlichen Sachkostenzuschuss in Höhe von 40.000 Euro für die zuständige Drogenberatungsstelle bis zum Abschluss des Moderationsprozesses weiterhin zu leisten. Ziel des Verfahrens ist neben der fachlichen Neuausrichtung auch die Erarbeitung eines Finanzierungskonzepts, das die Beteiligung der Gesundheitshilfe an den Sachkosten vorsieht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge