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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 11.05.2023
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 5.Startchancen als Angebot der Frühen Hilfen
- 6.aktueller Sachstand Schulsozialarbeit
- 7.Handlungsleitfaden Schulabsentismus
- 8.Bekämpfung des Sucht- und Drogenmissbrauchs durch die Sucht- und Drogenberatungsstellen im Kreis Wesel hier: Notwendige Überprüfung der aktuellen StrukturenZur Vorlage · 17/1126 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1126 befasst sich mit der Überprüfung der Suchthilfestrukturen im Kreis Wesel. Die aktuelle Grundlage für die Bekämpfung von Sucht und Drogenmissbrauch bildet eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 1982, die in den Jahren 1989 fortgeschrieben wurde. Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Wesel und den Kommunen mit eigenen Jugendämtern. Derzeit umfasst die Struktur vier Drogenberatungsstellen in Dinslaken, Moers, Kamp-Lintfort sowie Wesel und zwei Suchberatungsstellen im Bereich der Gesundheitshilfe, die durch den Kreis Wesel finanziert werden.
Aufgrund veränderter Bedarfslagen besteht die Notwendigkeit einer fachlichen Neuorientierung. Ein Steuerungsgremium hat die Durchführung eines Prozesses zur Neuausrichtung der Suchthilfe unter externer Begleitung sowie die Einbeziehung aller Akteure befürwortet. Die Verwaltung des Kreises Wesel hat hierfür bereits die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt.
Der Jugendhilfeausschuss soll beauftragt werden, die Verwaltung bei der Begleitung und Unterstützung dieser externen Überprüfung zu unterstützen. Für die Stadt Moers ist vorgesehen, den jährlichen Sachkostenzuschuss in Höhe von 40.000 Euro für die zuständige Drogenberatungsstelle bis zum Abschluss des Moderationsprozesses weiterhin zu leisten. Ziel des Verfahrens ist neben der fachlichen Neuausrichtung auch die Erarbeitung eines Finanzierungskonzepts, das die Beteiligung der Gesundheitshilfe an den Sachkosten vorsieht.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 9.Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für den Bereich der KindertagesbetreuungZur Vorlage · 17/1153 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Moers hat eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für den Bereich der Kindertagesbetreuung vorgelegt. Die Neuregelung umfasst Kindertageseinrichtungen, die Offene Ganztagsschule im Primarbereich sowie die Kindertagespflege. Ziel der Anpassung ist es, die Satzung an aktuelle Entwicklungen in der Sozialgesetzgebung anzupassen und die bestehende Regelung mit Wirkung ab dem 1. August 2023 zu aktualisieren.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung der Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände. Zukünftig sollen die Regelungen zur Beitragsermäßigung bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Kinderzuschlag oder Wohngeld analog auf Kinder in der Offenen Ganztagsschule ausgeweitet werden. Damit wird eine Gleichbehandlung mit anderen Betreuungsangeboten angestrebt und der administrative Aufwand für die Eltern durch den Wegfall von Erlassanträgen reduziert.
Zudem wird die Bezeichnung eines Pauschalbetrags durch den Begriff des steuerlichen Werbungskostenpauschalbetrags ersetzt, um künftige Anpassungen bei Änderungen der steuerlichen Freibeträge zu vermeiden. Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird zudem ein Hinweis aufgenommen, dass die Übernahme des Essensgeldes bei den zuständigen Fachbereichen beantragt werden muss. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Maßnahmen keine tatsächlichen Mindereinnahmen entstehen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung der zuständigen Ausschüsse an den Hauptausschuss und den Rat vor.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 20.09.2023 · Hauptausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 14.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 11.09.2023 · Schulausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 10.Tummelferien 2023 und Planung der Tummelferien 2024Zur Vorlage · 17/1157 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1157 befasst sich mit der Rückschau auf die Tummelferien 2023 sowie der Planung für das Jahr 2024. Nach einer dreijährigen Pause aufgrund der Pandemie fanden die Feriennaherholungsmaßnahmen im Sommer 2023 wieder statt. Die Veranstaltung feierte ihr 50-jähriges Bestehen und umfasste sechs Spielpunkte in verschiedenen Stadtteilen, darunter die Innenstadt, Repelen, Kapellen, Asberg, Meerbeck und Eick. Ein neues Online-Anmeldeverfahren wurde eingeführt, über das rund 80 % der Anmeldungen abgewidmet wurden. Von den 850 verfügbaren Plätzen wurden 668 belegt, was einer Auslastung von knapp 75 % entspricht.
Für die Planung der Tummelferien 2024, die für den Zeitraum vom 08. bis 24. Juli vorgesehen sind, wird der Rat beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel einzustellen. Die Kapazität soll weiterhin bei 850 Kindern liegen. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung der Maßnahme beauftragt.
Die Vorlage weist auf die Notwendigkeit einer Budgetanpassung hin. Die Spielpunkte arbeiten seit 2016 mit demselben Budget pro Kind, während die Kosten für Material, Dienstleistungen und Ausflüge gestiegen sind. Zudem wird die Schwierigkeit thematisiert, Betreuer zu finden, da die Aufwandsentschädigungen seit 2016 nicht an die Entwicklung des Mindestlohns oder die Inflation angepasst wurden. Es wird die Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale von 75 Euro auf 100 Euro sowie eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Betreuung vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 20.09.2023 · Hauptausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 14.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 11.Verträge Offene Kinder- und Jugendarbeit Hier: Jugendzentrum Eick und aufsuchende ArbeitZur Vorlage · 17/1156 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich im Rahmen der Sitzung am 14. September 2023 mit den Verträgen zur offenen Kinder- und Jugendarbeit in Moers auseinander. Gegenstand der Vorlage 17/1156 ist die Kenntnisnahme von zwei abgeschlossenen Vereinbarungen.
Der erste Vertrag betrifft den Betrieb des Kinder- und Jugendzentrums Eick. Dieser basiert auf einem Beschluss des Rates der Stadt Moers vom Dezember 2022, der eine Förderung für einen Zeitraum von zwei Jahren vorsah. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung für die Jahre 2023 bis 2025 berücksichtigt. Der Vertrag wurde mit der evangelischen Kirchengemeinde Eick geschlossen.
Der zweite Vertrag umfasst die Beauftragung des Caritasverbandes Moers-Xanten e.V. mit der Durchführung aufsuchender Jugendarbeit. Diese Maßnahme folgt auf eine Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom Mai 2023. Die Vertragslaufzeit ist bis zum 31. Dezember 2028 befristet, wobei bis Juli 2027 eine fachliche Auswertung der Arbeit stattfinden wird. Eine Entscheidung über eine mögliche Weiterführung der Maßnahme erfolgt nach dieser Bewertung.
Die finanziellen Auswirkungen der beiden Maßnahmen sind im Haushaltsplan veranschlagt. Die jährlichen Aufwendungen für die Zuschüsse an die freien Träger belaufen sich auf 125.000 Euro, während Erträge in Höhe von 110.750 Euro gegenüberstehen. Die zuständige Fachabteilung bestätigt, dass die Mittel in ausreichender Höhe bereitgestellt wurden.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen - 12.Umgestaltung Spielplatz EickschenwegZur Vorlage · 17/1128 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/128 beschreibt die geplante Umgestaltung des Spielplatzes Eickschenweg, der im Jahr 2000 errichtet wurde. Aufgrund verkehrssicherheitstechnischer Rückbauten bestehender Geräte soll die Anlage modernisiert werden, um den aktuellen Bedarfen der Nutzer gerecht zu werden.
Der Entwurf sieht vor, die Erschließung des Spielplatzes zu erweitern. Durch ein eingeräumtes Wegerecht wird ein zweiter Zugang am Ende der Sackgasse Rheinhold-Büttner-Straße geschaffen. Zudem soll der Strauchbewuchs zur besseren Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Straßenraum ausgedichtet werden. Während der Baumbestand weitgehend erhalten bleibt, wird die Ausstattung der verschiedenen Bereiche erneuert. Im Jugendbereich sind neue Bänke und ein Drehgerät vorgesehen, während am nördlichen Rand eine Seilbahn und auf der Südseite eine Nestschaukel geplant sind. Ein neues, anspruchsvolles Klettergerät mit Podesthöhe über zwei Metern soll primär Kinder im Grundschulalter ansprechen.
Der Sand- und Wasserspielbereich wird auf Barrierefreiheit und Inklusion ausgerichtet. Die Spielplatzpumpe wird versetzt, um Wasser in anfahrbare Spieltische und Bodenrinnen zu leiten. Ergänzt wird dies durch neue Sandspielelemente und einen Sandspielbagger. Auch die Sitzmöglichkeiten werden durch seniorengerechte Bänke mit Rücken- und Armlehnen ersetzt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 375.000 Euro, wobei 40.000 Euro aus einer Spende der Vivawest Stiftung gGmbH stammen. Die Ausschreibung der Arbeiten ist für Ende 2023 vorgesehen, sodass ein Baubeginn im Sommer 2024 angestrebt wird. Die jährlichen Unterhaltungskosten bleiben unverändert.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (17. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen - 13.Antrag auf Anpassung des Mietkostenzuschusses für Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen vom 20. Juni 2023Zur Vorlage · 17/1151 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss wird über einen Antrag zur Anpassung des Mietkostenzuschusses für Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen beraten. Der Antrag, der am 20. Juni 2023 von einer Person aus dem Jugendhilfeausschuss sowie von zwei weiteren Kindertagespflegepersonen und deren Angestellten gestellt wurde, fordert eine rückwirkende Anpassung des Zuschusses zum 1. August 2023 an die vom Fachbereich Jugend vorgegebenen Standards.
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Grundlage der aktuellen Bezuschussung ist ein pauschalierter Mietkostenzuschuss pro belegtem Platz, der auf einer kalkulatorischen Fläche von 6 m² pro Kind basiert. Dieser Wert orientiert sich an den Empfehlungen des Landschaftsverbandes Rheinland sowie weiterer Fachverbände für die Spiel-, Schlaf- und Aufenthaltsfläche. Der kommunale Anteil an der Mietkostenpauschale beträgt derzeit 6,39 € pro Kind.
Die Verwaltung führt aus, dass die Pauschalierung pro Platz eine Gleichbehandlung sicherstellt, da dieselbe Quadratmeterzahl auch für nicht im Zusammenschluss tätige Kindertagespflegepersonen zugrunde gelegt wird. Zudem werden bei der Berechnung lediglich die für die Betreuung erforderlichen Flächen berücksichtigt, während zusätzliche Räumlichkeiten wie Küchen oder Abstellräume nicht in die Bezuschussung einfließen. Da die aktuellen Standards bereits die notwendigen Flächen abdecken, sieht die zuständige Fachabteilung keine Veranlassung für eine Anpassung des Zuschusses.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 14.Bewertung und Anpassung der Finanzierung der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIIIZur Vorlage · 17/1111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1111 befasst sich mit der Bewertung und Anpassung der Finanzierung der Kindertagespflege in Moers gemäß § 23 SGB VIII. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag eines Mitglieds des Jugendhilfeausschusses, der eine Diskussion über die Vergütung von Kindertagespflege sowie Großtagespflegestellen anstieß.
Die laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen setzt sich aus der Erstattung von Sachaufwand, der Anerkennung der Förderleistung für Erziehung, Bildung und Betreuung sowie der Übernahme von Beiträgen zur Unfall-, Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Während die Höhe der Förderleistung durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt wird, orientiert sich die Stadt Moers bei der Einstufung bereits an der Entgeltgruppe S 3 des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst im Sozial- und Erziehungsdienst. Eine Anpassung der Förderleistung an höhere Entgeltgruppen wie S 4 wird von der Verwaltung als nicht gerechtfertigt bewertet.
Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Differenzierung beim Sachaufwand. Die Verwaltung stellt fest, dass der erstattungsfähige Sachaufwand in den Qualitätsstufen Q1 und Q2 derzeit unterschiedlich hoch angesetzt ist. Da die sächlichen Mittel für die Betreuung nicht von der Qualifikation der Fachkraft abhängen, empfiehlt die Verwaltung, den monatlichen Sachkostenanteil der Qualitätsstufe 1 zum 01.01.2024 an den der Qualitätsstufe 2 anzugleichen. Dies würde zu jährlichen Mehraufwendungen von etwa 67.000 Euro führen. Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss sollen dem Rat diesen Beschlussvorschlag empfehlen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 20.09.2023 · Hauptausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 14.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 15.Priorisierung von Baumaßnahmen städtischer Gebäude ( „zgm-Prioritätenliste“)Zur Vorlage · 17/1057 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Zentrale Gebäudemanagement hat eine Sitzungsvorlage zur Priorisierung städtischer Baumaßnahmen vorgelegt. Aufgrund finanzieller und personaltechnischer Kapazitäten können nicht alle anstehenden Vorhaben zeitnah umgesetzt werden. Zur Steuerung der Projekte wurde eine sogenannte „zgm-Prioritätenliste“ erstellt, die rein bautechnische Aspekte, den Zustand der Bestandsgebäude sowie die Dringlichkeit von Ersatzneubauten berücksichtigt. Zudem werden Vorgaben aktueller Förderprogramme einbezogen, um den Verlust von Fördermitteln zu vermeiden.
Die Vorlage unterscheidet zwischen laufenden Maßnahmen und geplanten Maßnahmen. Laufende Maßnahmen, deren Baubeginn bereits erfolgt ist oder beschlossen wurde, haben oberste Priorität, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Die geplanten Maßnahmen werden in die Kategorien A bis C unterteilt, wobei Kategorie A die höchste Priorität darstellt. Bei den geplanten Projekten ist die Finanzierung, insbesondere bei Großprojekten, noch nicht abschließend gesichert.
Zusätzlich zur Kostenplanung wurden der voraussichtliche Personalbedarf und der Umsetzungszeitraum erfasst, um die realisierbaren Kapazitäten darzustellen. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass die dauerhafte Nutzung des Terheydenhauses durch das Schlosstheater Moers aufgrund des Gebäudezustandes nicht sichergestellt ist und alternative Überlegungen für eine temporäre Unterbringung bis zur Fertigstellung des Weißen Hauses notwendig sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften, der Hauptausschuss sowie der Rat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Weitere Ausschüsse sollen die Vorlage im September-Sitzungslauf zur Kenntnis erhalten.
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Beratungsfolge
- 15.09.2023 · Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und Sicherheit (11. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 14.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
- 11.09.2023 · Schulausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 08.09.2023 · Sportausschuss (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 06.09.2023 · Kulturausschuss (13. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 06.06.2023 · Hauptausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 05.06.2023 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (13. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen - 16.Bericht zu Baumaßnahmen an Kinder- und JugendeinrichtungenZur Vorlage · 17/1160 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1160 des Zentralen Gebäudemanagements befasst sich mit dem aktuellen Sachstand verschiedener Baumaßnahmen an Kinder- und Jugendeinrichtungen in Moers. Der Bericht dient der Information der zuständigen Gremien und liegt zur Kenntnisnahme im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften vor.
Die vorliegende Dokumentation umfasst Berichte zu fünf spezifischen Projekten. Dazu gehören die Errichtung des Spielhauses Kapellen sowie der Neubau der Kindertageseinrichtung in der Holderberger Straße 79. Des Weiteren wird der Stand der Sanierung der Fassade und des Treppenhauses an der Kindertageseinrichtung in der Konrad-Adenauer-Straße 69 sowie die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Ulrich-von-Hutten-Straße 19 thematisiert. Ein weiterer Bestandteil des Berichts ist der Neubau der Kindertageseinrichtung Achterrathsfeld.
Die finanziellen Auswirkungen der genannten Maßnahmen werden im Rahmen der zugehörigen Sachstandsberichte dargestellt. Die Vorlage wurde im September 2023 zur Beratung in die entsprechenden Ausschüsse eingebracht.
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Beratungsfolge
- 18.09.2023 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 14.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen - 17.Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen mit FördermitteleinsatzZur Vorlage · 17/1162 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/162 des Zentralen Gebäudemanagements bietet einen Sachstandsbericht zu laufenden Baumaßnahmen unter Einsatz von Fördermitteln in Moers. Die Vorlage umfasst verschiedene Förderprogramme, darunter das Landesprogramm „Gute Schule 2020“, das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) in den Kapiteln 1 und 2 sowie Mittel aus der „Billigkeitsrichtlinie“ für Photovoltaik-Anlagen und die Bundesförderung für raumlufttechnische Anlagen.
Im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ wird vorgeschlagen, die Maßnahme „GG St. Marien – Erweiterung der OGATA“ in das Förderprogramm aufzunehmen. Um eine fristgerechte Verwendung der Mittel sicherzustellen, sollen Mittel in Höhe von 641.63enschaft 38,00 € von der Maßnahme „GY Filder Benden – Neubau“ umgeschichtet werden. Zudem soll die Maßnahme „RS Heinrich-Pattberg – Neubau Mensa“ mit Mitteln aus dem KInvFG Kapitel 2 in Höhe von 1.276.200,00 € ausgestattet werden, da diese durch die Neuaufnahme der Maßnahme an der GG St. Marien im Programm „Gute Schule 2020“ frei werden.
Im Bereich der erneuerbaren Energien stehen Mittel aus der „Billigkeitsrichtlinie“ zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern zur Verfügung. Aufgrund veränderter Planungen bei der Anlagengröße entstehen hier Kapazitäten für weitere Bedarfe. Zudem werden Maßnahmen zur Verbesserung der raumlufttechnischen Anlagen zur Senkung des Infektionsrisikos umgesetzt, wobei die Umsetzung zeitlich mit den jeweiligen Haupt-Baumaßnahmen koordiniert wird. Der Rat soll die Übersicht der Maßnahmen zur Kenntnis nehmen und die beschriebenen Umschichtungen beschließen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 20.09.2023 · Hauptausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 18.09.2023 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 14.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
- 11.09.2023 · Schulausschuss (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen - 18.Berichterstattung für den Rat
- 19.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 20.Anträge und Anfragen von Mitgliedern
- II.Nichtöffentliche Sitzung
- 1.Zur Geschäftsordnung
- 1.1Prüfung der Einladung
- 1.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 1.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 1.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 2.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 11.05.2023
- 3.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 4.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 5.Anträge und Anfragen von Mitgliedern