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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 151 der Stadt Moers, Hülsdonk (Weyerstraße) - Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches - Beschluss zur öffentlichen Auslegung

17/1140 07.09.2023 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (17. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/1140 des Fachbereichs 6 sieht eine Änderung des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 151 in Moers-Hülsdonk (Weyerstraße) vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll beschließen, den Geltungsbereich zu reduzieren, indem die Flurstücke 282, 283, 381, 382 und 383 der Flur 3 der Gemarkung Moers aus dem Planungsgebiet herausgenommen werden. Diese Reduzierung erfolgt, da eine planerische Entwicklung dieser Grundstücke erst im Verbund mit der Entwicklung des angrenzenden Lagerplatzes als sinnvoll erachtet wird.

Das Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Voraussetzungen für eine urbane Nachverdichtung am Kreuzungsbereich Repelener Straße und Hülsdonker Straße sowie die Entwicklung ehemaliger Gewerbeflächen. Geplant ist die Festsetzung eines „Urbanen Gebiets (MU)“, um eine Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen und die immissionsschutzrechtlichen Richtwerte zu optimieren. Ein zentrales Element ist eine neue Erschließungsstraße, die an die Weyerstraße anschließt. Durch die neue Erschließung soll zudem eine Gefährdungssituation im Kurvenbereich der Hülsdonker Straße entschärft werden, indem die Nutzung eines bestehenden Privatzugangs nach Fertigstellung der neuen Erschließung untersagt wird.

Im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren wurden Anregungen zu Themen wie Lärm, Staub, Verkehr und der Berücksichtigung von Gewerbebetrieben sowie Bedenken der Industrie- und Handelskammer eingerebracht. Die Umsetzung des Plans ist an die Durchführung von Lärmschutz- und Erschließungsmaßnahmen gebunden, deren Kosten durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abgesichert werden sollen.

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