Ausnahmeregelung bei der Festsetzung von Entgelten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1144 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bildung – Grafschafter Museum befasst sich mit der Ausnahmeregelung bei der Festsetzung von Entgelten für Sonderveranstaltungen. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 14. Juli 2004 können die zuständigen Beigeordneten in Einzelfällen Entgelte für Sonderaktionen per Verfügung festsetzen, wobei der zuständige Fachausschuss zeitnah zu informieren ist.
Im Rahmen des Berichts werden zwei konkrete Vorgänge aufgeführt. Zunächst wird auf ein Konzert der Concert Band Ruhr im Schlosshof des Grafschafter Museums am 12. August hingewiesen. Die Ticketpreise liegen bei 15 Euro regulär und 10 Euro ermäßigt. Das Museum erhält 10 Prozent der Einnahmen aus dem Ticketverkauf. Ein Honorar für die Band wird nicht gezahlt, da der gemeinnützige Verein seine Einnahmen in Hilfsprojekte investiert.
Des Weiteren wird über die Patchworktage der Patchworkgilde Deutschland informiert, die vom 10. bis 12. Mai 2024 in Kooperation mit dem Grafschafter Museum im Schloss sowie im Alten Landratsamt stattfinden. Die Einnahmen aus dem Ticketverkauf, der unterschiedliche Preise für Mitglieder und Nichtmitglieder sowie Ermäßigungen vorsieht, verbleiben bei der Patchworkgilde zur Deckung der Veranstaltungskosten und der Kosten für den Messebau. Das Grafschafter Museum erhält für diesen Zeitraum eine Festpauschale in Höhe von 500 Euro pro Tag. Der Kulturausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen