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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 215 der Stadt Moers, Meerbeck (Meerbeck-Mitte) I. Durchführung im vereinfachten Verfahren II. Verzicht auf frühzeitige Beteiligung III. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

17/1155 07.09.2023 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (17. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/1155 des Fachbereichs 6 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 215 für den Bereich Meerbeck-Mitte in Moers. Das Vorhaben sieht vor, das Verfahren vereinfacht nach § 13 BauGB durchzuführen und auf eine frühzeitige Beteiligung zu verzichten. Zudem wird eine Änderung des Geltungsbereichs beantragt, wobei der nördliche Teilbereich um ein spezifisches Flurstück in der Gemarkung Repelen ergänzt werden soll.

Ziel der Planung ist die Sicherung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs in Meerbeck durch Festsetzungen nach § 9 (2a) BauGB. Um die Einzelhandels- und Dienstleistungsstrukturen zu stärken und Leerstände zu reaktivieren, sollen bestimmte Nutzungen künftig unzulässig sein. Dazu zählen Wohnnutzungen im Erdgeschoss an der Straßenseite, Tankstellen sowie Bordelle und bordellartige Betriebe. Auch kerngebietstypische Vergnügungsstätten wie größere Spielhallen sollen ausgeschlossen werden, um negative städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden.

Ausnahmsweise zulässig bleiben Vergnügungsstätten, die mit der Mischgebietsnutzung vereinbar sind, sowie Gastronomie und Gewerbebetriebe mit Sportwetten-Angebot. Die Genehmigung dieser Betriebe erfolgt im Einzelfall unter Prüfung der förderlichen Wirkung für die Versorgungsstruktur. Da die Änderungen keine Anpassung des Flächennutzungsplans erfordern und keine Umweltprüfung notwendig ist, wird die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB angestrebt. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme werden nicht ausgewiesen.

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