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Sitzungsvorlage

Denkmalbereichssatzung Beschluss zur Aufstellung der Denkmalbereichssatzung „Historischer Stadtkern Moers“ Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Denkmalbereichssatzung „Historischer Stadtkern Moers“

17/1170 16.11.2023 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (18. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1170 des Fachbereichs 6 sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt die Aufstellung der Denkmalbereichssatzung „Historischer Stadtkern Moers“ sowie die öffentliche Auslegung des entsprechenden Entwurfs beschließt. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet das Nordrhein-Westfälische Denkmalschutzgesetz.

Ziel der Satzung ist der Schutz des historischen Stadtkerns, einschließlich der Wall- und Grabenanlagen, in seinem gestalterischen und historischen Zusammenhang. Der Schutzbereich umfasst den Stadtgrundriss, die Bausubstanz, historische Freiflächen, den Baumbestand sowie die Fernwirkung der Ortssilhouette und die Dachansichten. Durch die räumlich übergreifende Regelung sollen die bereits bestehenden Einzeldenkmalbereichssatzungen für den Altmarkt und die Wall- und Grabenanlage ergänzt werden, um das städtebauliche Gesamtgefüge zu sichern. Ein Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland hat die Voraussetzungen für die Ausweisung dieses Denkmalbereichs bestätigt.

Mit dem Aufstellungsbeschluss entsteht eine vorläufige Schutzwirkung, sofern die Satzung nicht innerhalb von zwei Jahren in Kraft tritt. Der Entwurf sowie die zugrunde liegenden Gutachten werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Anschluss an die Auslegung sollen etwaige Einwendungen mit der zuständigen Denkmalbehörde erörtert werden. Die finale Genehmigung erfolgt durch die Obere Denkmalbehörde. Für das Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen.

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