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Sitzungsvorlage

Beantwortung der Bürgeranträge Nr. 1721 und 1725 - Anträge auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway Verpackungen

17/1184 05.09.2023 Fachbereich 2

🟢 Beschlossen 05.09.2023 · Ausschuss für Bürgeranträge (8. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1184 befasst sich mit der Beantwortung der Bürgeranträge Nr. 1721 und 1725, welche die Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen fordern. Der Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Entwicklung rund um eine ähnliche Steuer in der Stadt Tübingen. Während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Steuer zunächst für unzulässig erklärte, sah das Bundesverwaltungsgericht die Einführung einer solchen kommunalen Verpackungssteuer im Rahmen der örtlichen Verbrauchssteuer als grundsätzlich zulässig an.

Dennoch empfiehlt der Städte- und Gemeindebund NRW derzeit von einer Einführung abzuraten. Als Gründe werden die bestehende Rechtsunsicherheit durch mögliche Anrufung des Bundesverfassungsgerichts sowie die Einführung des Bundes-Einwegkunststofffondsgesetzes angeführt. Zudem ist eine geplante Novellierung des Verpackungsgesetzes durch das Bundesumweltministerium im Gespräch, die den Verzehr von Speisen in Einwegverpackungen im Vor-Ort-Verzehr ab dem Jahr 2025 untersagen könnte.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Angelegenheit erneut zu prüfen und auf das Gremium zurückzukommen, sobald eine rechtliche Unbedenklichkeit der Einführung einer kommunalen Einwegverpackungssteuer nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW gegeben ist. Damit ist die Beratung in diesem Ausschuss vorerst abgeschlossen.

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Dokumente

Beratungsfolge