Neubildung eines Wahlausschusses gemäß Kommunalwahlgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Auflösung und Neubildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen sowie für die Wahl zum Integrationsrat vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist der Untergang der Fraktionen DIE LINKE.LISTE und Für Moers, wodurch die Spiegelbildlichkeit des Rates in der Ausschussbesetzung nicht mehr gegeben ist. Eine Neubesetzung der Ausschüsse sowie der Ausschussvorsitze ist daher erforderlich.
Der Wahlausschuss fungiert als Wahlorgan, welches unter anderem die Wahlbezirkseinteilung festlegt, über Wahlvorschläge entscheidet und das Wahlergebnis feststellt. Der Bürgermeister fungiert als Vorsitzender des Ausschusses, während die stellvertretende Leitung durch die jeweilige Vertretung im Amt erfolgt. Der Rat ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben befugt, die Zusammensetzung des Ausschusses sowie die Anzahl der Beisitzer zu regeln.
Der Beschluss sieht die Besetzung des Wahlausschusses mit Beisitzern vor, wobei auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören, gewählt werden können. Die Anzahl der Beisitzer kann zwischen vier und zehn liegen, wobei die Verteilung der Sitze auf die Fraktionen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt. Sollte keine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag erzielt werden, erfolgt die Wahl durch Abstimmung. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Auflösung und der Neubesetzung des Ausschusses zustimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – ohne den Bürgermeister