Beratende Mitglieder nach § 58 Abs. 1 Satz 7 bis 11 GO NRW im Jugendhilfeausschuss und Integrationsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1215 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Anpassung der personellen Besetzung im Jugendhilfeausschuss sowie im Integrationsrat. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Bestellung der Fraktionsvertreter der Fraktionen Für Moers und DIE LINKE. LISTE nach § 58 Abs. 1 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für diese beiden Gremien mit sofortiger Wirkung aufhebt.
Hintergrund der Vorlage ist die Auflösung der genannten Fraktionen. Ein entsprechender Beschluss des Rates aus dem Jahr 2020 regelte zuvor, dass Fraktionen, die über keine eigene Sitz im Jugendhilfeausschuss verfügen, jeweils ein beratendes Mitglied gemäß der Gemeindeordnung entsenden können. Da die Fraktionen Für Moers und DIE LINKE. LISTE untergegangen sind, entfällt die Grundlage für die Entsendung dieser beratenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss und den Integrationsrat. Mit der Aufhebung der Bestellung wird die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse an die veränderte Fraktionslandschaft angepasst. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – ohne den Bürgermeister, bei Enthaltung von Einzelratsmitglied Süßer