Bebauungsplan Nr. 212 der Stadt Moers , Mitte (Am Fünderich) - Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll über die Änderung des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 212 „Mitte (Am Fünderich)“ entscheiden. Die vorliegende Vorlage des Fachbereichs 6 sieht vor, den Geltungsbereich durch die Reduzierung der Flurstücke 544, 545, 559, 560 und 609 der Flur 1 zu verkleinern, da für diese Flächen kein Regelungsbedarf besteht. Der verbleibende Bereich umfasst Teile der erweiterten Innenstadt, begrenzt durch die Rheurdter Straße, die Rheinberger Straße, das Wohngebiet an der Hoffnungsstraße und den Moersbach.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung eines planungsrechtlichen Rahmens für Wohnbebauung auf einer ehemals gewerblich genutzten Fläche. Geplant ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets, das unter anderem sieben Mehrfamilienhäuser, 20 Doppelhäuser und acht Einfamilienhäuser umfasst. Zudem ist die Errichtung eines Seniorenpflegeheims mit 80 Pflegeplätzen vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über eine neue Quartiersstraße, die als verkehrsberuhigter Bereich oder Tempo-30-Zone ausgestaltet werden soll.
Der Entwurf enthält Vorgaben zum Artenschutz, etwa zur Vermeidung von Vogelschlag und Insektensterben durch Lichtemissionen, sowie die Planung eines Spielplatzes im Süden des Gebiets. Die Stellplatzversorgung soll auf den Grundstücken erfolgen, wobei aus Klimaschutzgründen auf Tiefgaragen verzichtet wird. Für die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Investor vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen