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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1727 - Handhabung ehemaliges Gelände Justus-von-Liebig-Schule an der Ernst-Holla/Tannenbergstraße

17/1231 14.11.2023 Büro der Bürgermeisterin

🟢 Beschlossen 14.11.2023 · Ausschuss für Bürgeranträge (9. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion Liberale Union.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Bürgeranträge steht die Entscheidung über den Bürgerantrag Nummer 1727 zur Debatte. Gegenstand des Antrags ist die Handhabung des ehemaligen Geländes der Justus-von-Liebig-Schule im Bereich der Ernst-Holla- und Tannenbergstraße.

Der Antragsteller hat bereits in der Vergangenheit, unter anderem in den Jahren 2017, 2018, 2020 und 2021, verschiedene Bürgeranträge eingereicht, die sich unter anderem mit der Pflege des Areals an der Tannenbergstraße befassten. Mit der aktuellen Eingabe vom August 2023 wird diese Thematik erneut aufgegriffen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, von einer sachlichen Prüfung des vorliegenden Antrags abzusehen und diesen zurückzuweisen. Die Begründung stützt sich auf die Verfahrensordnung für die Behandlung von Anregungen und Beschwerden im Ausschuss für Bürgeranträge. Gemäß § 4 Absatz 2 Buchstabe e dieser Ordnung kann der Ausschuss eine sachliche Prüfung unterlassen, wenn ein Antrag gegenüber bereits beschlossenen Anträgen keinen neuen Sachverhalt enthält. Da die aktuelle Eingabe nach Einschätzung der Verwaltung keine substanziell neuen Inhalte im Vergleich zu den vorherigen Anträgen darstellt, wird die Zurückweisung vorgeschlagen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme werden nicht ausgewiesen.

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