Bürgerantrag 1720 - Antrag auf regelmäßige Kontrollen in der Stadt und im Schlosspark
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags 1720 wurde die Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Ordnungsbehörde und die Polizei im Stadtgebiet sowie im Schlosspark beantragt. Hintergrund der Eingabe sind Beobachtungen über die Missachtung von Hinweistafeln, das Führen von Hunden ohne Leine sowie die Nutzung von E-Bikes und E-Scootern im Park.
Die zuständige Fachabteilung für Stadt- und Umweltplanung erläuterte, dass die Parkanlagensatzung vom 29. Juni 2020 die Nutzung des Schloss- und Freizeitparks regelt. An den Parkeingängen wird bereits auf wesentliche Regelungen hingewiesen. Im Zuge der Schlossparksanierung ab 2023 ist eine neue, repräsentativere Gestaltung der Beschilderung geplant. Die Verwaltung prüft derzeit, ob die vorhandenen Schilder hinsichtlich des Befahrens mit E-Scootern überarbeitet werden müssen, und wird dieses Ergebnis in die neue Gestaltung einfließen lassen. Separate Verbotsschilder für Kraftfahrzeuge und E-Roller sind nicht vorgesehen.
Der Fachdienst für Ordnung teilte mit, dass der Außendienst der Ordnungsbehörde das Stadtgebiet und die Parkanlagen anlassbezogen kontrolliert und Verstöße ahndet. Ergänzend finden im Rahmen der personellen Ressourcen Kontrollen durch die Ordnungspartnerschaft von Polizei und Ordnungsbehörde statt. Der Ausschuss für Bürgeranträge nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schloss damit die Behandlung der Eingabe ab.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union.