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Sitzungsvorlage

Berufung von Ausschussmitgliedern in den Schulausschuss nach sondergesetzlichen Vorschriften

17/1265 06.12.2023 Fachbereich 9

🟢 Beschlossen 06.12.2023 · Rat (23. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1265 des Fachbereichs 9 befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschussmitgliedern im Schulausschuss auf Grundlage der Bestimmungen des § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen. Da der bisherige Vertreter der Gymnasien seine Funktion als Schulleiter niedergelegt hat, entfällt damit auch seine Vertretung für diese Schulform im Ausschuss.

Die Verwaltung schlägt vor, eine neue Vertreterin der Gymnasien sowie einen persönlichen Vertreter für diesen Aufgabenbereich zu berufen. Die vorgeschlagenen Personen sollen gemäß den sondergesetzlichen Vorschriften zur ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen werden.

Der Schulausschuss wird angehalten, dem Rat die entsprechende Entscheidung zu empfehlen. Die Vorlage sieht eine Vorberatung im Schulausschuss am 20. November 2023 sowie eine Entscheidung im Rat am 6. Dezember 2023 vor. Mit der Neubesetzung der Vertretung für die Gymnasien sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

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