Bebauungsplan Nr. 213 der Stadt Moers, Kapellen (Im Bruckschefeld) I. Änderung des Geltungsbereiches II. Durchführung im beschleunigten Verfahren III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1301 des Fachbereichs 6 sieht die Änderung und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 für das Gebiet Kapellen (Im Bruckschefeld) vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll beschließen, den Geltungsbereich anzupassen, indem das Flurstück 3059 der Flur 11 teilweise ergänzt und das Flurstück 3132 der Flur 11 teilweise reduziert wird. Die Erweiterung im Norden dient der möglichen Anpassung des Straßenkörpers der Straße „Im Bruckschefeld“, während die Reduzierung im Süden den Erhalt eines Baumes auf dem Friedhofsgelände ermöglicht.
Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung eines planungsrechtlichen Rahmens für Wohnbebauung auf einer ehemaligen Friedhofsteilfläche. Geplant ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets, das durch eine neue Erschließungsstraße mit Wendehammer erschlossen wird. Die Bebauung umfasst nach aktuellem Entwurf zwei größere Mehrfamilienhäuser an der Bestandsstraße sowie Einzelhäuser oder Doppelhaushälften im restlichen Planbereich, wobei die Anzahl der Vollgeschosse auf maximal zwei begrenzt ist. Zudem sind Regelungen zum Schutz von Vögeln und Insekten sowie zur Gestaltung der Vorgärten vorgesehen.
Die Umsetzung soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die Flächenentwicklung basiert auf einem beschlossenen Friedhofskonzept, durch welches Flächen für eine wohnbauliche Nutzung an die Stadt Moers rückübertragen wurden. Für die Realisierung sind technische Anpassungen an Versorgungsleitungen der LINEG und der ENNI sowie die Errichtung eines Zaunes zur Sicherung des Friedhofsbereichs erforderlich.
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Beratungsfolge
- 29.02.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen