Eintragung des Wohn- und Geschäftshauses (ehem. Städtische Sparkasse) in die Denkmalliste der Stadt Moers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1315 des Fachbereichs 6 sieht die Eintragung des Wohn- und Geschäftshauses in der Homberger Straße 31 in die Denkmalliste der Stadt Moers vor. Das Gebäude, welches ehemals als Sitz der Städtischen Sparkasse diente, soll gemäß § 2 Abs. 1 des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes als Baudenkmal eingestuft werden. Ein entsprechender Antrag wurde vom Amt für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbandes Rheinland auf Grundlage eines Gutachtens gestellt.
Das Objekt entstand in den Jahren 1910 bis 1911 durch den Ankauf und Umbau eines Gründerzeit-Wohnhauses. Die bauliche Veränderung erfolgte unter der Leitung eines in Moers tätigen Architekten. Das Gebäude gilt als Zeugnis der Stadtentwicklung im frühen 20. Jahrhundert und repräsentiert den sogenannten Reformstil. Aufgrund seiner Ecklage und der erhaltenen charakteristischen Merkmale wird das Haus als bedeutend für die wissenschaftliche Forschung zur Baugeschichte der Stadt sowie als Teil der städtebaulichen Struktur der Homberger Straße eingestuft.
Die Vorlage begründet die Unterschutzstellung mit dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung und denkmalgerechten Nutzung des Objekts. Das Gebäude wird als integraler Bestandteil der durch Wohn- und Geschäftshäuser aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert geprägten Straßenzüge betrachtet. Mit der vorliegenden Entscheidung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt sollte über den Beschlussvorschlag entscheiden.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union