Bebauungsplan Nr. 220 (Unterwallstraße) - Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/1317 des Fachbereichs 6 sieht eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 220 (Unterwallstraße) in Moers Mitte vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll beschließen, den Geltungsbereich des Plans anzupassen, indem das Flurstück 625 der Flur 4 aus dem Bereich herausgenommen und ein Teil des Flurstücks 611 hinzugenommen wird. Letzteres dient der Regelung eines vorhandenen öffentlichen Fußwegs. Zudem wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beantragt.
Das Ziel der Planung ist die Neuentwicklung der Fläche des ehemaligen Finanzamts zu einem urbanen Gebiet mit gemischter Nutzung aus Wohnen und Gewerbe. Geplant sind zwei U-förmige Baukörper mit überwiegend vier Geschossen sowie einem Gebäude mit bis zu sieben Geschossen. Die Entwicklung umfasst etwa 85 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von rund 7.100 m². Neben Wohnraum sollen auch Flächen für Dienstleistungen, Büros oder Gastronomie entstehen.
Die Erschließung erfolgt über die Unterwallstraße, wobei die Zufahrt für den Individualverkehr nicht oberirdisch vorgesehen ist. Die Planung sieht die Integration vorhandener Grünflächen und eines Baumbestandes vor, wobei ein Abstand von mindestens acht Metern zur historischen Wall- und Grabenanlage eingehalten wird. Die Kosten für die Herstellung öffentlicher Grünflächen sollen durch einen städtebaulichen Vertrag auf den Investor übertragen werden.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen