Bebauungsplan Nr. 221 (Moerser Benden/Nordring) - Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll über eine Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 221 (Moerser Benden/Nordring) sowie über die öffentliche Auslegung des Entwurfs entscheiden. Die vorliegende Sitzungsvorlage des Fachbereichs 6 sieht vor, den Geltungsbereich um die Flurstücke 582 und 643 zu erweitern. Diese Erweiterung umfasst eine Anpassung im Süden und Südwesten bis zur Straße Nordring, um die Planung eines Gehwegs und notwendige Straßenanpassungen zu ermöglichen, sowie eine Erweiterung nach Norden um etwa 346 m², um die Bebaubarkeit zu verbessern.
Das Ziel des Bebauungsplans ist die Entsiegelung einer bisherigen Parkplatzfläche am Nordring des ehemaligen Finanzamts und deren Entwicklung zu einem Allgemeinen Wohngebiet. Geplant ist eine aufgelockerte Bebauung mit drei Baukörpern, die etwa 60 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von rund 4.800 m² umfassen sollen. Die Erschließung erfolgt über den Nordring und die Mühlenstraße, wobei eine oberirdische Zufahrt für den Individualverkehr nicht vorgesehen ist.
Der Entwurf sieht zudem die Errichtung einer Tiefgarage, Fahrradabstellplätze sowie einen Spielplatz vor. Zur Begrünung des Innenbereichs und zur Abschirmung der westlichen Bestandsgrundstücke sind Pflanzungen geplant. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gingen Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit ein, die Themen wie Denkmalschutz, Hochwasserrisiko sowie Verschattung und Privatsphäre behandelten. Die Umsetzung des Vorhabens ist an den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gebunden, in dem ein Investor die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen übernimmt.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion