Mitwirkung des Bürgermeisters in Gremien
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgermeister legt dem Rat die Aufstellung der Vergütungen für die sonstigen Aufgaben im Jahr 2023 vor. Diese Vorlage erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes, des Landesbeamtengesetzes sowie der Nebentätigkeitsverordnung. Der Rat sieht in der Vorlage die Kenntnisnahme vor.
Die Aufstellung unterteilt sich in zwei Kategorien. Im ersten Teil werden die Vergütungen aufgeführt, die an die Stadt Moers abgeführt wurden. Diese umfassen Tätigkeiten in Gremien wie dem Verwaltungsrat der ENNI Stadt & Service Niederrhein, verschiedenen Aufsichtsräten, darunter der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH, der Wohnungsbau Stadt Moers GmbH sowie der Stadtbau Moers GmbH, und der wir4-Wirtschaftsförderung. Weitere Positionen betreffen die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH, der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Wesel und der Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg sowie den Aufsichtsrat der Biokraftgesellschaft Moers/Dinslaken mbH.
Der zweite Teil listet Vergütungen auf, die von einer Abführungspflicht ausgenommen sind. Dazu zählen die Vergütung aus der Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse am Niederrhein sowie die Entschädigungen für die Mitwirkung im Präsidium des Städte- und Gemeindebunds NRW, in den Gremien der GVV sowie im Vorstand der Kommunalen-Stiftung NRW. Ebenfalls ausgenommen ist die Vergütung aus der Tätigkeit im Genossenschaftsrat der LINEG, da die Benennung hier als Vertreter der Gebietskörperschaft und nicht in der Eigenschaft als Bürgermeister erfolgte. Es entstehen durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen