Bürgerantrag Nr.1729 - Wiederherstellung der Parkflächeneinzeichnung vor der Düsseldorfer Straße 253-261
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nr. 1729 wurde die Wiederherstellung der Parkflächeneinzeichnung im Bereich der Düsseldorfer Straße 253-261 beantragt. Die Verwaltung hat hierzu Stellung bezogen und erläutert, dass das Parken auf dem Gehweg nach dem Umbau der Düsseldorfer Straße im Jahr 2020 nicht mehr zulässig ist.
Grund für diese Änderung ist die Neugestaltung der Verkehrsführung, durch die in nördlicher Fahrtrichtung ein markierter Radweg neben dem bestehenden Gehweg errichtet wurde. Die Verwaltung verweist dabei auf die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), die verbindliche Vorgaben zur Breite von Gehwegen und zur Barrierefreiheit enthalten. Da für die sichere Passage von Fußgängerinnen und Fußgängern bestimmte Mindestbreiten erforderlich sind, können die vorgeschriebenen Regelbreiten durch das Parken auf dem Gehweg nicht mehr eingehalten werden.
Zudem wird die Verkehrssicherheit unter Bezugnahme auf das Ziel „Vision Zero“ angeführt. Der straßenbegleitende Radweg erfordert einen Sicherheitsabstand zum Kfz-Verkehr, der durch einen Begrenzungsstreifen markiert ist. Ein Parken auf dem Gehweg würde die erforderlichen Abstände und die Sicherheit für Radfahrer sowie Fußgänger beeinträchtigen. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine weitere Duldung des Gehwegparkens weder rechtlich zulässig noch durch Beschilderung oder Markierungen legitimierbar ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung im Ausschuss für Bürgeranträge zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.