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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 14.11.2023
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 4.1Liste der offenen Bürgeranträge
- 4.2Beantwortung von Einwohnerfragen
- 4.3Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder
- 5.Bürgerantrag Nr. 1733 - Neuplanung Parkhaus Kautzstaße, 47441 MoersZur Vorlage · 17/1371 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/1371 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nr. 1733 zur Neuplanung des Parkhauses Kautzstraße. Die Verwaltung nimmt zu verschiedenen Punkten der Antragstellung Stellung. Bezüglich der Verkehrsführung wird erläutert, dass die bisher untersuchten Varianten A und B aufgrund möglicher Rückstauprobleme durch die Variante C ersetzt wurden. Diese sieht eine getrennte Ein- und Ausfahrt vor, womit ein Anliegen des Bürgerantrags berücksichtigt wird.
Hinsichtlich der Befürchtungen über Verkehrsbehachtungen verweist die Verwaltung auf eine durch ein Fachbüro durchgeführte Untersuchung. Diese ergab, dass der Knotenpunkt Uerdinger Straße/Kautzstraße bei bestehender Verkehrsführung für etwa 200 Kurzzeitstellplätze ausreichend leistungsfähig ist. Eine Sperrung des Neuen Walls für den motorisierten Individualverkehr würde die Kapazität durch Anpassungen der Signalsteuerung sogar auf etwa 300 Stellplätze erhöhen können. Die Verwaltung stellt zudem klar, dass die wirtschaftliche Rentabilität primär auf Kurzzeitparkplätzen basiert, ein Anteil für Langzeitparker jedoch Entscheidungssache des künftigen Betreibers bleibt. Eine Einbeziehung des Parkhauses in eine Bewohnerparkregelung ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
Zum Thema Immissionsschutz hält die Verwaltung fest, dass eine schalltechnische Untersuchung zeigt, dass die Richtwerte der TA Lärm durch Schallschutzmaßnahmen einhaltbar sind. Eine weitere Prüfung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahrens. Der Ausschuss für Bürgeranträge wird vorgeschlagen, den Antrag mit den Ausführungen der Verwaltung abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 6.BA 1726 - Verkehrssituation HölderlinstraßeZur Vorlage · 17/1298 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1298 befasst sich mit dem Bürgerantrag Nr. 1726 zur Verkehrssituation in der Hölderlinstraße. Der Antragsteller führt an, dass parkende Fahrzeuge das Befahren der Straße sowie das Ein- und Ausfahren aus Garagen erschweren und weist auf zu hohe Geschwindigkeiten hin. Als Maßnahmen werden die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs, einseitige Halteverbote sowie die Installation von Bodenschwellen gefordert.
Die Verwaltung hat im Zeitraum vom 30. Oktober bis zum 2. November 2023 eine Verkehrsmessung durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen eine geringe Verkehrsbelastung mit maximal 43 Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden und sechs Fahrzeugen in der Spitzenstunde. Das Geschwindigkeitsverhalten wurde als unauffällig eingestuft, da 85 Prozent der Fahrzeuge nicht schneller als 23,5 km/h fuhren. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 33 km/h.
Die zuständige Fachabteilung kommt zu dem Schluss, dass keine Problemlage vorliegt. Eine Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich wird abgelehnt, da der aktuelle Straßenausbau die erforderliche Aufenthaltsfunktion nicht ausreichend abbilden könne und Parkflächen verloren gingen. Bauliche Maßnahmen wie Fahrbahnschwellen werden nur bei nachweislich überhöhten Geschwindigkeiten als notwendig erachtet. Zudem wird die Einführung von Halteverboten kritisch bewertet, da die versetzte Parkweise derzeit verkehrsberuhigend wirke und Halteverbote zu höheren Geschwindigkeiten führen könnten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratung abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 7.BA 1728 - Antrag auf Einrichtung einer Spielstraße in der Käthe-Kollwitz-StraßeZur Vorlage · 17/1335 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags 1728 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit der Verkehrssituation in der Käthe-Kollwitz-Straße. Eine Nachbarschaftsgemeinschaft fordert die Ausweisung der Straße als verkehrsberuhigten Bereich, um den Schutz von Kindern zu erhöhen. Als Begründung wird angeführt, dass Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachten würden, wobei insbesondere der Hol- und Bringverkehr der Lindenschule thematisiert wird.
Die Verwaltung hat zur Überprüfung der Situation Verkehrsmessungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Messungen zeigen eine maximale Verkehrsbelastung von 99 Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden sowie eine Spitzenlast von 12 Fahrzeugen in der stärksten Stunde. Das Geschwindigkeitsverhalten wurde als unauffällig eingestuft; der v85-Wert lag bei maximal 22,9 km/h, wobei die höchste gemessene Geschwindigkeit 34 km/h betrug.
Nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung ist die Verkehrsbelastung im Vergleich zu den geltenden Richtlinien für Stadtstraßen als sehr gering zu bewerten. Da die Geschwindigkeiten deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen, wird keine Problemlage festgestellt. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs würde zudem einen umfassenden Straßenumbau mit niveaugleichem Ausbau erfordern, wodurch die bestehenden hochbordigen Gehwege und damit der geschützte Raum für Kinder entfallen würden. Die Verwaltung empfiehlt daher, auf weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu verzichten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratung im Ausschuss abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 8.Bürgerantrag Nr.1729 - Wiederherstellung der Parkflächeneinzeichnung vor der Düsseldorfer Straße 253-261Zur Vorlage · 17/1353 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nr. 1729 wurde die Wiederherstellung der Parkflächeneinzeichnung im Bereich der Düsseldorfer Straße 253-261 beantragt. Die Verwaltung hat hierzu Stellung bezogen und erläutert, dass das Parken auf dem Gehweg nach dem Umbau der Düsseldorfer Straße im Jahr 2020 nicht mehr zulässig ist.
Grund für diese Änderung ist die Neugestaltung der Verkehrsführung, durch die in nördlicher Fahrtrichtung ein markierter Radweg neben dem bestehenden Gehweg errichtet wurde. Die Verwaltung verweist dabei auf die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), die verbindliche Vorgaben zur Breite von Gehwegen und zur Barrierefreiheit enthalten. Da für die sichere Passage von Fußgängerinnen und Fußgängern bestimmte Mindestbreiten erforderlich sind, können die vorgeschriebenen Regelbreiten durch das Parken auf dem Gehweg nicht mehr eingehalten werden.
Zudem wird die Verkehrssicherheit unter Bezugnahme auf das Ziel „Vision Zero“ angeführt. Der straßenbegleitende Radweg erfordert einen Sicherheitsabstand zum Kfz-Verkehr, der durch einen Begrenzungsstreifen markiert ist. Ein Parken auf dem Gehweg würde die erforderlichen Abstände und die Sicherheit für Radfahrer sowie Fußgänger beeinträchtigen. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine weitere Duldung des Gehwegparkens weder rechtlich zulässig noch durch Beschilderung oder Markierungen legitimierbar ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung im Ausschuss für Bürgeranträge zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen abzuschließen.
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- 27.02.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 9.Bürgerantrag Nr. 1734 - Kontrollen der Parkzone 7 an allen Sonn- und FeiertagenZur Vorlage · 17/1349 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 17/1349 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag 1734, der eine regelmäßige Kontrolle der Bewohnerparkzone 7 durch die kommunale Verkehrsraumüberwachung an allen Sonn- und Feiertagen fordert. Die Verwaltung legt dazu dar, dass in der betreffenden Zone bereits seit 2015 verschiedene Anliegen bezüglich Beschilderung, räumlicher sowie zeitlicher Ausweitung der Zone und des Kontrollumfangs behandelt wurden.
Nach Angaben der Verwaltung ist das Parken in der Bewohnerparkzone 7 an Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der festgelegten Zeiten von Montag bis Samstag ohne Parkscheibe und ohne Bewohnerparkausweis für alle Verkehrsteilnehmer zulässig. Da keine zeitliche Beschränkung für diese Tage besteht, entfällt die Notwendigkeit einer spezifischen Kontrolle auf Parkscheibenpflicht. Kontrollen durch die Verkehrsraumüberwachung erfolgen an Sonn- und Feiertagen anlassbezogen, etwa bei Veranstaltungen oder bei Verstößen gegen allgemeine Parkregeln.
Die Verwaltung führt an, dass im Jahr 2023 an 302 Tagen Kontrollen in der Zone 7 durchgeführt wurden, wobei 1.853 kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen wurden. Damit sei eine regelmäßige Kontrolle und die Ahndung von Verstößen gewährleistet. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die maximale Ausdehnung der Zone den rechtlichen Vorgaben entspricht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen im Ausschuss abzuschließen.
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- 27.02.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 10.Bürgerantrag Nr. 1732 - Widerrechtliche AbschleppmaßnahmeZur Vorlage · 17/1344 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/1344 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1732. Der Antragsteller beschwert sich in seiner Eingabe vom 9. November 2023 über eine nach seiner Auffassung widerrechtliche Abschleppmaßnahme eines Kraftfahrzeugs durch die Polizei Moers. Zudem verfolgt der Antragsteller mit der Einreichung das Ziel, die Rückführung des betreffenden Fahrzeugs zu erwirken.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, von einer sachlichen Prüfung des Antrags abzusehen und diesen zurückzuweisen. Diese Empfehlung stützt sich auf die geltende Verfahrensordnung für die Behandlung von Anregungen und Beschwerden im Ausschuss für Bürgeranträge. Gemäß § 4 Absatz 1 Buchstabe a dieser Ordnung kann der Ausschuss eine sachliche Prüfung unterlassen und den Antrag zurückweisen, wenn dieser offensichtlich keinen Bezug zu den Angelegenheiten der Stadt Moers aufweist. Da der Vorgang eine Maßnahme der Polizei betrifft, sieht die Verwaltung keinen unmittelbaren Bezug zu den Zuständigkeiten der Stadtverwaltung.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bürgerantrag entsprechend der Empfehlung der Verwaltung zurückzuweisen. Durch die Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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- 27.02.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 11.Bürgerantrag Nr. 1736 - Vollstreckungsabwehrklagen - Pfändungen von Leistungen des JobcentersZur Vorlage · 17/1345 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/1345 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1736. Der Antragsteller beschwert sich in der Eingabe vom 5. Dezember 2023 unter anderem über mehrfache Pfändungen seines Bankkontos durch das Amtsgericht Moers, welche Leistungen des Jobcenters betreffen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, von einer sachlichen Prüfung des Antrags abzusehen und diesen zurückzuweisen. Diese Empfehlung stützt sich auf die geltende Verfahrensordnung für die Behandlung von Anregungen und Beschwerden im Ausschuss für Bürgeranträge. Gemäß § 4 Absatz 1 Buchstabe a dieser Ordnung kann der Ausschuss eine sachliche Prüfung unterlassen und den Antrag zurückweisen, wenn dieser offensichtlich keinen Bezug zu den Angelegenheiten der Stadt Moers aufweist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bürgerantrag entsprechend dieser Regelung zurückzuweisen. Durch die Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Entscheidung über den Verbleib des Antrags ist für die Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge am 27. Februar 2024 vorgesehen.
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- 27.02.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 12.Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses für Bürgeranträge im 2. Halbjahr 2023Zur Vorlage · 17/1313 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1313 des Büros der Bürgermeisterin enthält den Bericht des Ausschusses für Bürgeranträge über die Tätigkeit im zweiten Halbjahr 2023. Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2023 gingen 13 Eingaben ein, von denen 12 im Ausschuss behandelt wurden. Davon wurden 11 Eingaben anonymisiert und alle 12 in öffentlichen Sitzungen beraten.
Der Bericht dokumentiert die verschiedenen Ergebnisse der Bearbeitung. Bei der Lärmbelästigung in der Droste-Hülshoff-Straße wurde der Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt überwiesen. Bezüglich der Erhebung einer Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen wurde die Verwaltung angewiesen, die Angelegenheit erneut zu prüfen, sobald eine rechtliche Unbedenklichkeit durch den Städte- und Gemeindebund NRW bestätigt ist. Im Fall einer geplanten Hundefreilaufzone im Freizeitpark Moers wird auf ein noch ausstehendes Prüfergebnis der ENNI gewartet.
Weitere behandelte Anträge umfassten die Koordination von Maßnahmen zur Wasserrahmenrichtlinie mit der LINEG, die Prüfung von Geruchsbelästigungen durch die Firma INEOS sowie Themen zum Grundwasserschutz und zur Bepflanzung von Verkehrswegen. Bei der Anfrage zur Nutzung von Gartenflächen als Bauland in der Bertastraße stimmte der Ausschuss den Ausführungen der Verwaltung zu. Hinsichtlich des ehemaligen Geländes der Justus-von-Liebig-Schule wurde die Verwaltung aufgefordert, Maßnahmen zur Drogenproblematik zu ergreifen. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Bürgeranträge und den Rat vorgelegt.
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- 20.03.2024 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen - 13.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 14.Anträge und Anfragen von Mitgliedern