Zulassung von Parteien zur Nutzung von Räumlichkeiten der Stadt Moers - Nutzung durch Parteien in Schulen (Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.09.2023) - Ergänzung der Benutzungsordnungen von städtischen Räumlichkeiten (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2023)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1356 befasst sich mit der Regelung der Nutzung städtischer Räumlichkeiten in Moers durch politische Institutionen sowie der Ergänzung von Benutzungsordnungen. Grundlage der Vorlage sind zwei Anträge aus dem Jahr 2023.
Ein erster Teil der Vorlage geht auf eine Anfrage der SPD-Fraktion ein, die die Anwendung des Neutralitätsgebots auf schulische Liegenschaften prüft. Die Verwaltung stellt fest, dass politische Veranstaltungen in der Vergangenheit in Schulen und Kulturzentren stattgefunden haben, was eine konkludente Widmung dieser Räume für Parteien darstellt. Es wird ein Beschlussvorschlag unterbreitet, die Nutzung schulischer Liegenschaften durch politische Institutionen, wie Parteien, Fraktionen oder Einzelratsmitglieder, künftig auszuschließen. Von dieser Regelung sollen rein schulische Informationsveranstaltungen unberührt bleiben.
Der zweite Teil bezieht sich auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dieser sieht vor, die Benutzungsordnungen der städtischen Bildungsstätten so zu ergänzen, dass die Überlassung von Räumen an Dritte bei Vorliegen sexistischer, rassistischer, antisemitischer, extremistischer oder sonstiger menschenfeindlicher Tendenzen ausgeschlossen wird. Zudem wird vorgeschlagen, die Nutzung städtischer Räume durch politische Institutionen generell zu unterbinden, wobei die Nutzungsrechte der Fraktionen im Rathaus unberührt bleiben sollen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt bei der Gestaltung der Benutzungsordnungen einen weiten Ermessensspielraum besitzt, sofern der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleibt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2024Abstimmungsergebnis:1.Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Freie Fraktion Moers und des Einzelratsmitgliedes Friesz2. Mehrheitlich beschlossen – bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union, der Fraktion Freie Fr