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Sitzungsvorlage

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

17/1359 07.03.2024 Fachbereich 10

🟢 Beschlossen 07.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/1359 beschlossen, den Antrag des Vereins BIFT Niederrhein e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII abzulehnen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu erlassen.

Der Verein hatte mit Antrag vom 10. September 2023 die Anerkennung beantragt. Die Satzung des Vereins sieht die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Unterstützung von Flüchtlingen, Vertriebenen und Menschen mit Behinderungen vor. Die Gemeinnützigkeit wurde durch das Finanzamt Kamp-Lintfort bestätigt.

Die Entscheidung basiert auf der Beurteilung der fachlichen und personellen Voraussetzungen. Laut der Stellungnahme der Verwaltung konnte eine sichere Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Vereins nicht erfolgen, da keine kontinuierliche Tätigkeit über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nachgewiesen wurde. Der Verein hat seine Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe erst zum 1. Oktober 202komme aufgenommen. Zwar wurden bereits Maßnahmen wie Deutschsprachkurse in den Ferien sowie Kooperationen mit anderen Vereinen durchgeführt, jedoch liegen keine Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Mitarbeitenden vor. Die Durchführung der bisherigen Angebote erfolgte primär durch Ehrenamtliche und Kooperationspartner.

Die Verwaltung stellt fest, dass die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit für eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII derzeit nicht erfüllt sind. Eine Anerkennung ist notwendig, um Vorschlagsrechte und Beteiligungsrechte im Jugendhilfeausschuss wahrzunehmen.

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