Bürgerantrag Nr. 1716 - Antrag auf Baumpflanzungen bei der Neuanlage von Stellplatzflächen und Verwendung versickerungsfähiger Beläge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 17/1412 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag Nr. 1716, der die verbindliche Vorschrift von Baumpflanzungen bei der Neuanlage von Stellplatzflächen sowie die Verwendung versickerungsfähiger Bodenbeläge fordert. Der Antrag zielt darauf ab, durch Begrünung und Entsiegelung die Aufheizung von Flächen zu reduzieren und die Wasseraufnahme des Bodens zu fördern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt zu verweisen. Es wird empfohlen, die Verwaltung damit zu beauftragen, im Rahmen der geplanten Fortschreibung der Ad hoc-Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in der Bauleitplanung eine gesamtstädtische Satzung zu Baumpflanzungen bei der Neuanlage von Stellplatzflächen auszuarbeiten. Als Orientierungshilfe für diese Satzung wird die Regelung der Landesbauordnung NRW vorgeschlagen, wonach ein Baum pro fünf Stellplätze vorgesehen werden könnte.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine einheitliche städtische Regelung zur Prüfung der Sinnhaftigkeit beiträgt. Während die Vorgaben für die Bebauungsplanung bereits teilweise existieren, gelten für Bereiche ohne Bebauungsplan die Regelungen der Landesbauordnung. Bezüglich der Verwendung versickerungsfähiger Bodenbeläge wird von einer Aufnahme in die geplante Satzung abgeraten, um Themen nicht zu vermengen. Die Verwaltung strebt jedoch an, bei geeigneten Flächen auf solche Beläge hinzuwirken. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.