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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 11.06.2024
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 4.1Liste der offenen Bürgeranträge
- 4.2Beantwortung von Einwohnerfragen
- 5.Antrag auf Erprobung eines Bürger:innen-Rates in MoersZur Vorlage · 17/1533 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, im Jahr 2025 einen Bürgerrat durchzuführen. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Sicherstellung der Weiterförderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, wodurch voraussichtlich Kosten in Höhe von 94.800 Euro erstattet werden könnten. Die Federführung für dieses Vorhaben sollen das Büro des Bürgermeisters sowie die Fachstelle für Demokratie des Eigenbetriebs Bildung gemeinsam übernehmen.
Zur Realisierung ist eine Kooperation mit dem Institut für Demokratie- und Partizipationsforschung der Bergischen Universität Wuppertal vorgesehen, ergänzt durch die Beauftragung einer externen Agentur. Der Zeitplan soll so gestaltet werden, dass das Projekt vom Forschungsvorhaben „Künstliche Intelligenz und Bürgerräte“ profitieren kann. Zur Vorbereitung und Abwicklung soll eine Lenkungsgruppe einberufen werden, der verschiedene Bereiche der Verwaltung sowie Vertreter der Fachstelle für Demokratie, des Instituts und einer lokalen Initiative angehören.
Die inhaltliche Fragestellung des Bürgerrates muss vom Stadtrat bis spätestens Anfang 2025 festgelegt werden. Das Thema soll stadtweite Relevanz besitzen und in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Moers fallen. Der Bürgerrat selbst soll aus 50 Personen bestehen, die nach bestimmten Kriterien wie Alter, Geschlecht und Bildung ausgewählt werden, um eine repräsentative Zusammensetzung zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 04.12.2024 · Rat (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen mit 32 JA-Stimmen, bei 19 NEIN-Stimmen
- 27.11.2024 · Hauptausschuss (29. Sitzung)
- 01.10.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 10.09.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (12. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Geschoben in den Hauptausschuss am 27.11.2024.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Geschoben in den Hauptausschuss am 27.11.2024. - 6.Bürgerantrag Nr. 1742 - Beidseitiges Haltverbot auf einem Teilabschnitt der TaubenstraßeZur Vorlage · 17/1536 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nr. 1742 wurde die Einrichtung eines beidseitigen Haltverbots auf einem Teilabschnitt der Taubenstraße zwischen der Taubenstraße 41 a und dem Kreisverkehr Taubenstraße/Kometenstraße/Germendonkskamp beantragt. Die Verwaltung hat die Situation im Zeitraum vom 23. April bis zum 17. Mai 2024 durch die kommunale Verkehrsraumüberwachung sowie durch eine Begutachtung der Straßenverkehrsbehörde geprüft.
Die Ergebnisse der Kontrollen zeigten, dass im genannten Zeitraum lediglich eine Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt und geahndet wurde. Die Begutachtung ergab, dass die östliche Straßenseite stark durch parkende Fahrzeuge genutzt wird, während die westliche Seite zum Zeitpunkt der Kontrollen nicht beparkt war. Aufgrund eines Straßenquerschnitts von 5,60 bis 5,80 Metern bleibt bei einem am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeug eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern erhalten. Damit ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung eingehalten.
Da zudem das Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten eingehalten wurde und somit Ausweichmöglichkeiten für den Gegenverkehr bestehen, sieht die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für weitere verkehrliche Maßnahmen. Die kommunale Verkehrsraumüberwachung wird die Situation weiterhin stichprobenartig kontrollieren und etwaige Verstöße ahnden. Der Ausschuss für Bürgeranträge wird die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (12. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 7.Bürgerantrag 1743 Einsatz von Asphalt mit ECO FlakesZur Vorlage · 17/1537 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/1537 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag, bei Straßenbauarbeiten, Straßenerneuerungen sowie auf öffentlichen und privaten Parkflächen zukünftig ausschließlich Asphalt zu verwenden, der mit sogenannten ECO Flakes hergestellt wurde. Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Polymermodifikation für Bitumen, bei der recycelter Kunststoff zur Verbesserung der Materialeigenschaften eingesetzt wird.
Die Verwaltung hat hierzu Stellungnahmen verschiedener Fachbereiche und beteiligter Institutionen eingeholt. Die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR führt aus, dass der modifizierte Asphalt zwar Anforderungen deutscher Regelwerke erfüllt, jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch keine offizielle Zulassung vorliegt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung dieses spezifischen Produkts eine Wettbewerbseinschränkung darstellen würde, da die ECO Flakes ausschließlich von einem Berliner Unternehmen hergestellt werden.
Der Fachbereich 6 erläutert, dass im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren keine Vorgabe für dieses Material erfolgen kann, da hierfür die öffentlich-rechtliche Grundlage fehlt. Die Entscheidung über Baumaterialien liegt bei den Bauherren, sofern die Stoffe zugelassen sind. Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren könnten zwar städtebauliche Verträge zur CO2-Einsparung genutzt werden, diese dürften jedoch nicht herstellerspezifisch gestaltet sein.
Die zusammenfassende Beurteilung der Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine großflächige Anwendung im öffentlichen Straßenbau aktuell nicht empfehlenswert ist. Eine Vorgabe für private Bauvorhaben sei nicht umsetzbar. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen im Ausschuss abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (12. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 8.Bürgerantrag Nr. 1716 - Antrag auf Baumpflanzungen bei der Neuanlage von Stellplatzflächen und Verwendung versickerungsfähiger BelägeZur Vorlage · 17/1412 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 17/1412 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag Nr. 1716, der die verbindliche Vorschrift von Baumpflanzungen bei der Neuanlage von Stellplatzflächen sowie die Verwendung versickerungsfähiger Bodenbeläge fordert. Der Antrag zielt darauf ab, durch Begrünung und Entsiegelung die Aufheizung von Flächen zu reduzieren und die Wasseraufnahme des Bodens zu fördern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt zu verweisen. Es wird empfohlen, die Verwaltung damit zu beauftragen, im Rahmen der geplanten Fortschreibung der Ad hoc-Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in der Bauleitplanung eine gesamtstädtische Satzung zu Baumpflanzungen bei der Neuanlage von Stellplatzflächen auszuarbeiten. Als Orientierungshilfe für diese Satzung wird die Regelung der Landesbauordnung NRW vorgeschlagen, wonach ein Baum pro fünf Stellplätze vorgesehen werden könnte.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine einheitliche städtische Regelung zur Prüfung der Sinnhaftigkeit beiträgt. Während die Vorgaben für die Bebauungsplanung bereits teilweise existieren, gelten für Bereiche ohne Bebauungsplan die Regelungen der Landesbauordnung. Bezüglich der Verwendung versickerungsfähiger Bodenbeläge wird von einer Aufnahme in die geplante Satzung abgeraten, um Themen nicht zu vermengen. Die Verwaltung strebt jedoch an, bei geeigneten Flächen auf solche Beläge hinzuwirken. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 10.09.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (12. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 9.Bürgerantrag Nr. 1724 – Antrag auf den Erlass einer Gründachsatzung für FertigbetongaragenZur Vorlage · 17/1541 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 17/1541 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag Nr. 1724, der die Verabschiedung einer Gründachsatzung für Fertigbetongaragen fordert. Ziel des Antrags ist es, Eigentümer bei der Erneuerung von Flachdachabdeckungen dazu zu verpflichten, diese Flächen zu begrünen. Ausgenommen von dieser Regelung sollen beispielsweise Dächer sein, die als Dachterrassen genutzt werden oder mit Solarelementen bedeckt sind. Eine solche Begrünung dient der Temperaturregulierung, der Regenwasserrückhaltung sowie der Schaffung von Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass die Begrünung von Flachdächern bereits in laufenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigt wird. Die im Jahr 2019 verabschiedeten Ad-hoc-Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung enthalten bereits Planungsanforderungen, die Garagen- und Carportdächer sowie Dächer mit geringer Neigung standardmäßig als Gründächer festsetzen sollen.
Eine flächendeckende Satzung zur Umsetzung bei Neubauten kann zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht erstellt werden. Grund hierfür ist ein Personalmangel im zuständigen Fachbereich, der zu einer Priorisierung der Stadtplanung geführt hat. Die Erstellung einer Gründachsatzung befindet sich derzeit auf der Prioritätenliste der Stadtentwicklung auf der Warteposition B. Eine Entscheidung über eine mögliche Hochstufung des Themas wird nach Abschluss laufender Planverfahren erwartet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung zu übernehmen und die Beratung im Ausschuss abzuschließen.
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- 10.09.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (12. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 10.Bürgerantrag Nr. 1730 - Antrag auf die Schaffung von Stellplätzen für Mobilheime/Tiny HousesZur Vorlage · 17/1519 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nr. 1730 wurde die Schaffung von Stellplätzen für Mobilheime bzw. Tiny Houses thematisiert. Die Antragstellerin suchte nach einer dauerhaften Wohnmöglichkeit in Moers, da bisher keine geeigneten Flächen zur Verfügung standen. Die Verwaltung berichtet von zunehmenden Anfragen zu dieser Wohnform, die durch Gebäude der Gebäudeklasse I mit einer Nutzfläche von 15 bis etwa 45 Quadratmetern gekennzeichnet ist.
Die Umsetzung solcher Projekte unterliegt der planungsrechtlichen Zulässigkeit und erfordert nach Einschätzung der Verwaltung eine eigene Bauleitplanung sowie die Prüfung geeigneter Standorte. Im „Handlungskonzept Wohnen“ wurden bereits zwei potenzielle Flächen identifiziert: eine Fläche im Bereich der Ziegelstraße (Bezirk Meerbeck/Hochstraß) sowie eine Fläche im Bereich der Paul-Schmitthenner-Straße (Bezirk Asberg). Für die Fläche an der Ziegelstraße besteht ein hoher Abstimmungsbedarf mit Eigentümern und Anliegern; sie ist derzeit aufgrund personeller Kapazitäten im Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung auf der Liste der Verfahren, die aktuell nicht bearbeitet werden können. Die Fläche im Bereich der Paul-Schmitthenner-Straße ist derzeit noch nicht gelistet.
Eine zeitnahe Bauleitplanung für Mikrohaussiedlungen kann ohne Anpassung der Prioritätenliste derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Die Verwaltung plant nicht, eigenständig Mikrohausprojekte zu initiieren, sieht jedoch die Möglichkeit, eingegangene Anfragen auf ihre grundsätzliche Eignung zu prüfen und den Gremien vorzustellen. Der Ausschuss für Bürgeranträge stimmte den Ausführungen der Verwaltung zu.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (12. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 11.Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses für Bürgeranträge im 1. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 17/1559 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1559 des Büros der Bürgermeisterin enthält den Bericht des Ausschusses für Bürgeranträge über die Tätigkeit im ersten Halbjahr 2024. Gemäß der Verfahrensordnung ist dem Rat halbjährlich eine Übersicht über die Anzahl, die Zielrichtung und die Behandlung der eingegangenen Eingaben vorzulegen. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2024 gingen 11 Eingaben ein, während der Ausschuss insgesamt 14 Anträge behandelte, wovon acht bereits vor dem Berichtszeitraum eingegangen waren. Alle 14 Beratungen fanden in öffentlichen Sitzungen statt, wobei 11 Anträge anonymisiert behandelt wurden.
Die inhaltliche Behandlung der Anträge umfasste verschiedene Themenbereiche. Der Ausschuss stimmte den Ausführungen der Verwaltung in mehreren Fällen zu, etwa bei der Neuplanung des Parkhauses Kautzstraße, der Einrichtung von Tempo 30 in der Humboldt- und Wörthstraße sowie bei der Prüfung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Klimaschutzprojekten. Andere Anträge wurden zur weiteren Klärung an Fachgremien wie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt oder den Schulausschuss überführt, beispielsweise bezüglich der Verkehrssituation in der Hölderlinstraße oder einer Straßennamensänderung in Moers Utfort. Zwei Anträge wurden nach der Verfahrensordnung ohne sachliche Prüfung zurückgewiesen. Weitere Eingaben, die unter anderem die Attraktivierung des Weihnachtsmarktes oder Parkflächenmarkierungen betrafen, wurden zur Kenntnis genommen.
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- 01.10.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 10.09.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (12. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: - 12.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 13.Anträge und Anfragen von Mitgliedern