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Sitzungsvorlage

Satzung über die Erhebung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Moers (Hebesatzsatzung 2024)

17/1442 07.05.2024 Fachbereich 2

🟢 Beschlossen 07.05.2024 · Rat (26. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen– mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union, der Fraktion Die Grafschafter, der Fraktion Die FRAKTION, der Fraktion Freie Fraktion Moers und Einzelratsmitglied Pohl

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1442 des Fachbereichs 2 befasst sich mit der Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Moers. Im Rahmen der Hebesatzsatzung 2024 wird der Rat der Stadt Moers um die Verabschiedung einer neuen Satzung gebeten, die die Hebesätze für die Grundsteuer (Grundsteuer A und Grundsteuer B) sowie für die Gewerbesteuer regelt.

Die Vorlage basiert auf den vorangegangenen Beratungen zum Haushalt 2024. Mit dem Beschluss der neuen Satzung soll die bisherige Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze vom 27. November 2014 außer Kraft treten. Die neue Regelung ist so konzipiert, dass sie rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die konkreten Steuerhebesätze werden nach der Beschlussfassung in den Satzungstext eingetragen.

Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Mittel in ausreichender Höhe veranschlagt sind. Die Entscheidung über den Entwurf steht im Rahmen der öffentlichen Ratssitzung am 7. Mai 2024 an.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 07.05.2024
    Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen– mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union, der Fraktion Die Grafschafter, der Fraktion Die FRAKTION, der Fraktion Freie Fraktion Moers und Einzelratsmitglied Pohl