Bildung und Zusammensetzung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen(LPVG NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1446 des Fachbereichs 3 befasst sich mit der Bildung und Zusammensetzung der Einigungsstelle der Stadtverwaltung Moers für die aktuelle Wahlperiode des Personalrats gemäß § 67 LPVG NRW. Die Einigungsstelle dient dazu, bei Nichteinigung zwischen der Dienststelle und dem Personalrat in Mitbestimmungsangelegenheiten zu entscheiden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Personal und Digitalisierung dem Rat empfiehlt, die Leitung der Einigungsstelle festzulegen. Als Vorsitzender soll der Direktor des Arbeitsgerichts Bochum und als stellvertretende Vorsitzende die Direktorin des Arbeitsgerichts Oberhausen benannt werden. Beide Personen haben ihr Einverständnis bereits erklärt, und die Zustimmung des Personalrats liegt vor.
Die Zusammensetzung der weiteren Mitglieder der Einigungsstelle sieht sechs Beisitzerinnen und Beisitzer vor, die jeweils zur Hälfte von der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung vorgeschlagen werden. Die Auswahl und Bestellung dieser Beisitzer soll im Falle eines anstehenden Einigungsstellenverfahrens auf den Bürgermeister bzw. dessen Vertretung übertragen werden. Die Mitglieder der Einigungsstelle agieren unabhängig und üben ihre Tätigkeit auf ehrenamtlicher Basis aus. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist im Rat für die Sitzung am 3. Juli 2024 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 03.07.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 19.06.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen